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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
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    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
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Freizeit + Sport
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

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Dorfstrasse 56

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

FAQ

 

Die Einwohnerkontrolle hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochen­aufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilli­gung.

 

WochenaufenthalterInnen sind nach § 6 des Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)  ver­pflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben.

Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

 

WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb von Kloten.

Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind sie aber ge­zwungen, in Kloten einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. WochenaufenthalterInnen wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Kloten: an arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz zu­rückkehren.

Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.