Die Stadt Kloten entrichtet für folgende Betreuungsangebote einkommensabhängige Subventionen:
Für Kinder 0 - 4 Jahre, vor Eintritt in den Kindergarten
- Städtische Kinderkrippe Looren (einkommensabhängige Plätze)
- Private Kinderkrippen
- Kita Chiselschtei (Dietlikerstrasse)
- Globegarden Circle (Flughafen)
- Kimi Krippen AG (Eugen-Wyler-Strasse)
- Little People (Fliederweg)
- Sünneli (Schaffhauserstrasse)
- Betreuungsplätze bei den Tagesfamilien Zürcher Unterland
Zu den Gesuchsformularen
Für Kinder ab Kindergarteneintritt, ab 4 Jahren
Für die Betreuungsmodule Nachmittagsbetreuung (Module 3 und 3A) und Ferienhort (Modul 4) in den Schulhorten.
Zu den Gesuchsformularen
Informationen zu Subventionen erhalten Sie bei Stephanie Breitenstein, Familienbeauftragte, Stadt Kloten.
Bedingungen für eine Subventionierung
Um eine Subvention zu erhalten, muss
- die Familie in Kloten wohnen
- die Eltern während der Betreuungszeit einer Arbeit oder einer Ausbildung nachgehen (der Besuch eines Deutschkurses zählt nicht als Ausbildung)
- Mindestbetreuungszeiten Krippe: 2 Volltage oder 3x 2/3 Tage
- Mindestbetreuungszeit Tagesfamilien: 8 Std. in einer Familie, die dem TFZU angeschlossen ist
Die Subvention bzw. der Elterntarif richtet sich nach dem massgeblichen Gesamteinkommen der Familie. Dieses errechnet sich anhand der Jahreslohnausweise aus dem Vorjahr.
Alle Informationen zur Berechnung der Subventionen finden Sie hier.