Die Stadt Kloten hat per 1.1.2022 wieder die Asylkoordination und die Führung der Kollektivunterkunft übernommen.
Am 23. November 2021 fand in der Kollektivunterkunft an der Rankstrasse ein Informationsanlass statt, bei dem sich Stadtrat Kurt Hottinger bei den Mitarbeitenden der AOZ für die gute Zusammenarbeit bedankte und die neuen Verantwortlichen der Stadt Kloten vorstellte. Ausserdem wurden alle Klientinnen und Klienten der Asylfürsorge über den organisatorischen Wechsel informiert und erhielten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre neuen Ansprechpersonen kennenzulernen.
Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie abgeklärt, in welcher Form eine solche Reintegration des Asylwesens in die Strukturen der Stadt möglich ist. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kloten und der AOZ wurde im Sommer 2021 seitens der AOZ gekündigt, da die Kostendeckung für die AOZ mit dem bestehenden Vertrag nicht mehr gegeben war. Ein neuer Vertrag wurde mit einem Aufschlag von rund 30% in Aussicht gestellt. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat entschieden, das Asylwesen nach dreieinhalb Jahren Auslagerung an die AOZ, wieder zurück in die Stadtverwaltung zu integrieren.
Asylfürsorge:
Nach dem Aufenthalt in einem kantonalen Durchgangszentren leben die asylsuchenden oder vorläufig aufgenommenen Personen in der zweiten Phase in einer Gemeinde. Aktuell sind die Zürcher Gemeinden verpflichtet, pro tausend Einwohner und Einwohnerinnen fünf Personen aus dem Asylbereich aufzunehmen. Vorläufig aufgenommene Personen werden nach den gleichen Grundsätzen unterstützt wie Asylsuchende. Die Unterstützungsansätze sind tiefer als diejenigen in der Sozialhilfe. Für Flüchtlinge gelten andere Regeln. Flüchtlinge werden nach den Grundsätzen der Sozialhilfe unterstützt.