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Schulpflege
Die Schulpflege ist eine eigenständige Behörde (Art. 3 Abs. 3 lit. b GO vom 27.09.2020).
Sie besteht aus sechs Mitgliedern, zuzüglich des vom Stadtrat abgeordneten Stadtratsmitgliedes (Art. 7 Abs. 1 Organisationsreglement Schulpflege Kloten vom 16.05.2022).
Den Präsidenten wählt der Stadtrat aus seiner Mitte (Art. 7 Abs. 2 Organisationsreglement Schulpflege Kloten vom 16.05.2022 und Art. 26 Abs. 2 lit. a GO vom 27.09.2020).
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Datum | Name |
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