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Inhalt

Beschlüsse des Gemeinderats vom 06.06.2023

8. Juni 2023
Der Gemeinderat hat an seiner 9. Sitzung der 14. Legislaturperiode die folgenden Geschäfte beschlossen:
  1. Postulat 8941; Roman Walt, GLP; Klotener Stromnetzstrategie; Begründung / Überweisung
    Das Postulat wird überwiesen.
  2. Vorlage 7714; Mitarbeiterverordnung (MaVo); Revision 2022
    Die Teilrevision der MaVo wird inkl. Änderungen genehmigt.
  3. Vorlage 6132; Personelles; Berufswahlcoach auf der Sekundarschule; Definitive Einführung
    Die wiederkehrenden Personalkosten von CHF 40'000.00 werden bewilligt.
  4. Vorlage 7836; Grenzbereinigung Obholz (Gemeinde Kloten und Nürensdorf)
    Die Gemeindegrenzregulierung gemäss Regulierungsplan mit Datum vom 21. März 2023 sowie der Vertrag zwischen der Stadt Kloten und der Gemeinde Nürensdorf mit Datum vom 21. März 2023 betreffend den Wechsel des Ortsteils "Obholz" von der Stadt Kloten zur Gemeinde Nürensdorf (Gebietsänderung gemäss § 161 Gemeindegesetz) werden genehmigt.
  5. Vorlage 3548; Revision Privater Gestaltungsplan Balsberg; Festsetzung
    Der revidierte Private Gestaltungsplan Balsberg vom 30. Oktober 2022 wird festgesetzt.
  6. Vorlage 8893; Geschäftsreglement Gemeinderat; Totalrevision 2023
    Die Totalrevision des Geschäftsreglements des Gemeinderats Kloten wird inkl. Änderungen genehmigt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss Nr. 5 (Festsetzungsbeschluss) des Gemeinderats kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinderatssitzung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Gegen die restlichen Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann auf Voranmeldung unter Tel. 044 815 12 18 oder per Mail an gemeinderat@kloten.ch im Ratssekretariat eingesehen werden.

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Veranstaltung zum Thema
Sitzung des Gemeinderats

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06.06.2023 Publikation Beschlüsse GR Download 0 06.06.2023 Publikation Beschlüsse GR