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Inhalt

Klotener Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen in Kloten (Wohninitiative)»

30. Oktober 2025
Begehren
Gestützt auf Art. 9 der Gemeindeordnung der Stadt Kloten und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Kloten folgendes Begehren:

A. Die Gemeindeordnung der Stadt Kloten wird wie folgt geändert:

Art. 1quarter (neu) Preisgünstige Wohnungen

1 Die Stadt Kloten setzt sich aktiv für den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils von preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungen ein.

2 Bei Planungsmassnahmen, die zu einer Erhöhung der Ausnützungsmöglichkeiten in Zentrumszonen, Wohnzonen, sowie Wohn- und Gewerbezonen führen oder im Sinne von Ein- und Umzonungen anderweitig neue Wohnausnützung schaffen, ist im Sinne von § 49b des Planungs- und Baugesetzes in der Regel ein Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen vorzusehen.

3 Als politisch anzustrebende Richtwerte gelten folgende Anteile an der Mehrausnützung:

bei Aufzonungen mindestens 50%;

bei Ein- und Umzonungen mindestens 25%.

B. Der Stadtrat setzt die Änderung der Gemeindeordnung nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Begründung

Wer heute in Kloten eine Wohnung sucht, zahlt rund 16% mehr als noch vor vier Jahren. Immer Mehr Menschen können sich das Wohnen in unserer Stadt nicht mehr leisten und sind gezwungen, wegzuziehen. Ein Grund dafür ist, dass günstige Wohnungen abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, in denen Investor:innen zunehmend höhere Renditen verlangen. Die Wohninitiative will hier gegensteuern: Bei Neubauten, die zum Beispiel auf einem Gestaltungsplan oder einer Änderung der Bau- und Zonenordnung basieren, soll die Stadt Kloten künftig einen verbindlichen Anteil an Wohnungen zu Kostenmiete vorschreiben. So lässt sich die Entwicklung Klotens sozialverträglicher gestalten – mit mehr bezahlbaren Wohnungen.

Vorprüfung

Bezüglich Vorprüfung durch den Stadtrat wird auf Beschluss 287-2025 vom 16. September 2025 verwiesen. Im Sinne der Erwägungen wurde die Initiative als formell korrekt bezeichnet.

Beginn der Unterschriftensammlung

Das Publikationsdatum wurde mit dem Stadtrat abgesprochen und entsprechend auf dem Unterschriftenbogen vermerkt. Beginn der Unterschriftensammlung sowie die dazugehörende erforderliche Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Kloten erfolgt am 30. Oktober 2025. Mit dem Tag dieser Publikation beginnt die sechsmonatige Sammelfrist zu laufen (§ 126 Abs. 2 GPR).

Initiativkomitee

Max Töpfer (Vertreter), Bahnhofweg 9, Philip Graf (Stv. Vertreter), Bahnhofweg 7, Diana Diaz, Ackerstrasse 35, Anita Egg, Rätschengässli 34, Maja Hiltebrand, Egetswilerstrasse 121, Gonca Katilmis, Ackerstrasse 29, Alexander Moser, Zipfelstrasse 11, Belma Pasic, Flurstrasse 48, Priska Seiler Graf, Härdlenstrasse 124, Sigi Sommer, Am Freienberg 4, Tania Woodhatch, Graswinkelstrasse 7 (alle wohnhaft in 8302 Kloten).

 

30. Oktober 2025
Stadtrat Kloten