Kernleistungen
Abklärung und Beratung
Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes. Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt und der Klientin oder dem Klienten. Beratung der Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen bei der Durchführung der Pflege, insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte und Vornahme der notwendigen Kontrollen.
Behandlungspflege
Messen der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck), Injektionen, Verabreichen von Medikamenten, sowie Spülen, Reinigen und Verbinden von Wunden, etc.
Grundpflege
Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten welche die Tätigkeit nicht selber ausführen können, z.B. Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen,betten, lagern, mobilisieren, Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, etc.
Psychiatrische und psychogeriatrische Grundpflege
Ausgewiesene Psychiatriefachkräfte bieten ambulante Pflege und Betreuung für Menschen mit einer psychischen-, psychosomatischen- oder einer Suchtkrankheit. Das Angebot richtet sich auch an Menschen in einer psychischen oder sozialen Krise.
Hauswirtschaft
Grundleistungsangebot an hauswirtschaftlichen Leistungen, abgestimmt auf die individuelle Situation, basieren auf einer Bedarfsabklärung. Unterstützung, bzw. Entlastung der hilfebedürftigen Personen und ihrem sozialen Umfeld. Auf Anfrage werden bedürfnisorientierte Zusatzangebote wie Fensterreinigung, Frühjahrsputz oder kleinere Balkon- und Gartenarbeiten angeboten. Diese Leistungen gehören nicht zur Grundversorgung und werden gesondert verrechnet.