Das Zivilstandsamt Kloten ist zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Kloten und den Bezirksgemeinden (Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf, Opfikon und Rümlang) eintreten. Die amtliche Todesurkunde kann in diesen Fällen direkt bei uns angefordert werden.
Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche beim Zivilstandsamt als Grundlage für die Beurkundung des Todesfalles und für die Ausstellung der amtlichen Todesurkunde (gebührenpflichtig, CHF 30.00) dient. Die Hinterbliebenen müssen den Todesfall innert 2 Tagen beim zuständigen Bestattungsamt des Wohnortes anmelden, welches den Todesfall wiederum dem zuständigen Zivilstandsamt anmeldet. Die ärztliche Todesbescheinigung ist dem Bestattungsamt abzugeben.
Stirbt jemand in einem Heim oder im Spital, meldet die Verwaltung den Todesfall mit den nötigen Dokumenten beim zuständigen Zivilstandsamt an.
Bestattung
Für die Organisation von Bestattungen ist das Bestattungsamt am Wohnort des oder der Verstorbenen zuständig.
Telefonnummern der Bestattungsämter:
Bassersdorf: |
044 838 86 70 |
Dietlikon: |
044 835 82 40 |
Kloten: |
044 815 12 54 |
Nürensdorf: |
044 838 40 65 |
Opfikon: |
044 829 82 60 |
Rümlang: |
044 817 75 80 |
Bestattungszeiten
Für die Anordnung einer Bestattung sowie die Bestattungszeit ist allein das Bestattungsamt Kloten zuständig. Von Montag bis Freitag gelten folgende ordentliche Bestattungszeiten:
09.45 Uhr |
Erd- und Urnenbestattung mit Abdankung in der Abdankungshalle |
11.00 Uhr |
stille Urnenbeisetzung ohne oder mit kurzer Abdankung am Grab |
14.15 Uhr |
Erd- und Urnenbestattung mit Abdankung in der Abdankungshalle |
16.00 Uhr |
stille Urnenbeisetzung ohne oder mit kurzer Abdankung am Grab |
An Samstagen werden keine Bestattungen durchgeführt.