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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Dorfstrasse 56

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Friedhof

Die Stadt Kloten verfügt über einen Friedhof, der sich etwas abseits in einer Waldlichtung befindet. Er ist für alle Religionen und Konfessionen offen.

Die Friedhofanlage hat eine Fläche von ca. 55'000 m2 und ist grosszügig gestaltet. Bei den jeweiligen Ausbauetappen wurde darauf geachtet, dass gleichzeitig diverse Grabarten eingebaut wurden, um so den Wünschen der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Für die Aufbahrung stehen drei Katafalke zur Verfügung. Diese erlauben den Hinterbliebenen ein würdiges Abschiednehmen.

Die Abdankungshalle wurde in den Jahren 1969 – 1971 erbaut und verfügt über eine Bestuhlung von 170 Sitzplätzen. Wenn nötig kann die Platzzahl auf 230 erhöht werden.

 

Öffnungszeiten des Friedhofs Chloos

März bis Oktober: 7 – 20 Uhr
November bis Februar: 8 – 18 Uhr

Die Aufbahrungsräume sind, mit Schlüssel, rund um die Uhr zugänglich.

Kontakt

Stadt Kloten
Bestattungsamt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 54
bestattungsamt@kloten.ch

Friedhofbus

Kleinbusfahrten zum Friedhof Chloos mit Pro Taxi AG Besucherfahrten jeweils am Dienstag, Donnerstag sowie immer am 2. und 4. Sonntag im Monat. Haltestelle Abfahrt/Ankunft …

Kleinbusfahrten zum Friedhof Chloos mit Pro Taxi AG
Besucherfahrten jeweils am Dienstag, Donnerstag sowie immer am 2. und 4. Sonntag im Monat.

Haltestelle Abfahrt/Ankunft
Pflegezentrum im Spitz 13.20 Uhr
Kino Claudia 13.25 Uhr
Stadthaus 13.30 Uhr
Rankstrasse 13.35 Uhr
Chasern (nur Sonntag) 13.40 Uhr
Friedhof Chloos (Ankunft) 13.45 Uhr
Friedhof Chloos (Abfahrt) 14.20 Uhr

 

Die Haltestellen sind mit Hinweistafeln signalisiert. Aufgrund geringer Nachfrage wird die Haltestelle 'Chasern' am Dienstag und Donnerstag nur nach Bedarf und telefonischer Anmeldung bedient: Tel. 044 800 80 40. Die Fahrt mit dem Friedhof-Bus ist kostenlos.

Bestattungsfahrten auf Wunsch der Angehörigen

Haltestelle Abfahrt
Stadthaus 09.15 oder 13.45 Uhr
Friedhof Chloos (Rückfahrt) nach Ende der Bestattung

 

Fahrplan am Ostersonntag und an Allerheiligen

Damit Angehörige ohne eigenes Auto auch am Ostersonntag und an Allerheiligen den Friedhof Chloos besuchen können, wird ein Friedhofbus mit folgendem Zeitplan zur Verfügung gestellt:

Haltestelle Abfahrt/Ankunft
Pflegezentrum im Spitz 13.20 Uhr
Kino Claudia 13.25 Uhr
Stadthaus 13.30 Uhr
Rankstrasse 13.35 Uhr
Chasern 13.40 Uhr
Friedhof Chloos (Ankunft) 13.45 Uhr
Friedhof Chloos (Abfahrt) 14.20 Uhr

 

Friedhofplan

Die verschiedenen Areale des Friedhofs sind auf dem Friedhofplan ersichtlich.

Die verschiedenen Areale des Friedhofs sind auf dem Friedhofplan ersichtlich.

Grabarten

Erdbestattungsreihengräber für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre Erdbestattungs- und Urneneinzelgräber für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Urnenreihengräber bis zu 4 Urnen Gemein…
  • Erdbestattungsreihengräber für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre
  • Erdbestattungs- und Urneneinzelgräber für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Urnenreihengräber bis zu 4 Urnen
  • Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Inschrift auf Schrifttafel
  • Urnengedenksteine bis zu 3 Urnen (nach Ablauf der Ruhefrist, Umbettung der Asche aus dem Urnengedenkstein in das Endgrab)
  • Erdbestattungsfamiliengräber für 2 bzw. 4 Särge
  • Urnenfamiliengräber für bis zu 8 Urnen
  • Baumgrab mit oder ohne Inschrift auf Stele für bis zu 2 Aschenbeisetzungen
  • Gemeinschaftsgrab für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

 

Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre. Ausgenommen sind die Familiengräber, hier beträgt die Ruhezeit 50 Jahre. Die Frist beginnt mit der ersten Bestattung und wird durch eine spätere Beisetzung nicht verlängert. Die Verrechnung der Grabpauschale ist einmalig und nur anlässlich des ersten Todesfalles zu bezahlen. Zusatzkosten werden gemäss Gebührenverordnung verrechnet. Die Gräber werden der Reihe nach belegt, es können somit keine Grabstellen reserviert oder ausgesucht werden.

Grabbepflanzung

Bepflanzung Reihengräber Die Bepflanzung der Gräber erfolgt ausschliesslich durch das Friedhofpersonal. Selbstverständlich sind Schnittblumen in Steckvasen erlaubt. Durch Bezahlung einer Grabpauscha…

Bepflanzung Reihengräber
Die Bepflanzung der Gräber erfolgt ausschliesslich durch das Friedhofpersonal. Selbstverständlich sind Schnittblumen in Steckvasen erlaubt. Durch Bezahlung einer Grabpauschale wird die Bepflanzung für 20 Jahre gewährleistet. Die Pauschalen für die entsprechenden Grabarten können Sie der Gebührenverordnung entnehmen (siehe unten unter "Dokumente").

Bepflanzung Familiengräber
Die Bepflanzung der Gräber erfolgt ausschliesslich durch das Friedhofpersonal. Da Form und Grösse individuell mit den Hinterbliebenen besprochen werden, erfolgt die Rechnungsstellung für Bepflanzung und Unterhalt jährlich.

Urnengemeinschaftsgrab und Urnengedenkstein
Bei diesen Grabarten gibt es keine Bepflanzung. Sie haben jedoch die Möglichkeit frische Schnittblumen in Steckvasen auf das Grab zu stellen.

Blumentöpfe, Kunstblumen, Kerzen, Windspiele usw. sind ,gemäss Bestattungsverordnung der Stadt Kloten, nicht gestattet und müssen vom Friedhofspersonal entfernt werden.

Grabräumungen

Nach Ablauf der festgelegten Ruhefristen (20 Jahre, ausgenommen Familiengräber 50 Jahre / Art. 26 der Friedhof- und Bestattungsverordnung vom 1. Januar 2005) steht der Stadtverwaltung zu, die Räumung…

Nach Ablauf der festgelegten Ruhefristen (20 Jahre, ausgenommen Familiengräber 50 Jahre / Art. 26 der Friedhof- und Bestattungsverordnung vom 1. Januar 2005) steht der Stadtverwaltung zu, die Räumung von Gräbern bzw. Grabfeldern anzuordnen.

Im Friedhof Chloos werden in der Regel alle zwei Jahre Grabräumungen vorgenommen. Die Räumungen werden mittels Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben sowie den Angehörigen, soweit deren aktuelle Adresse bekannt ist, schriftlich mitgeteilt. In den Schaukästen beim Friedhof sowie beim Stadthaus werden frühzeitig Aushänge gemacht.

Es wird eine Frist von zwei Monaten zur Entfernung der Grabmäler und –pflanzen eingeräumt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird über Zurückgelassenes verfügt, unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht.

Damit eine direkte schriftliche Kontaktierung möglich ist, bitten wir die Angehörigen, uns allfällige Adressänderungen mitzuteilen.

Grabstein

Grabsteine Bei den Erdbestattungsgräbern beträgt die Wartefrist 12 Monate, bei Urnenreihengräber kann der Grabstein nach der Beisetzung gesetzt werden. Weitere Angaben wie Gestaltung, Masse, etc. …

Grabsteine

Bei den Erdbestattungsgräbern beträgt die Wartefrist 12 Monate, bei Urnenreihengräber kann der Grabstein nach der Beisetzung gesetzt werden. Weitere Angaben wie Gestaltung, Masse, etc.  können Sie den Richtlinien für Grabmäler vom 1. Januar 2005 entnehmen. Zudem können Sie hier auch das Grabmalgesuch ausdrucken, welches im Doppel zu Handen des Bestattungsamtes Kloten eingereicht werden muss.

Aufhebung der Gräber

Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 bzw. 50 Jahren liegt es uns sehr daran, Sie persönlich zu informieren, dass das Grab Ihres Angehörigen in Kürze aufgehoben wird. Es ist immer mit einem grossen Aufwand verbunden, alle Anschriften ausfindig zu machen. Deshalb bitten wir Sie, bei einem Umzug auch uns eine Adressänderungsanzeige zuzustellen.

Zugehörige Objekte