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Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Seit Anfang 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit verbunden war die Reorganisation der Behörden. Neu wird vom Bund vorgeschrieben, dass Fachleute aus verschiedenen Bereichen die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bilden. Diese hat die Vormundschaftsbehörde Kloten per 1. Januar 2013 ersetzt.

Der Bezirk Bülach hat sich entschieden, diese Aufgabe an zwei Behörden zu übertragen (KESB Kreis Bülach Süd und KESB Kreis Bülach Nord). Die KESB Kreis Bülach Süd ist seit dem 1. Januar 2013 für die Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Walli-sellen zuständig sein.

Die Büros der KESB Kreis Bülach Süd befinden sich an der Schaffhauserstrasse 104 in 8152 Glattbrugg. Für allfällige Fragen stehen die Mitarbeitenden der KESB unter der Telefonnummer 044 829 68 00 gerne zur Verfügung.

«kesb-kurz-erklärt»

Die Webseite «kesb-kurz-erklärt» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.

https://kesb-kurz-erklaert.ch

Kontakt

Stadt Kloten
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Schaffhauserstrasse 104
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 68 00
kesb@kesb-kbs.ch

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