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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
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    • 13.30 – 19.00 Uhr
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    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
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8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Auskünfte zur AHV / IV

Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich erteilen wir Ihnen Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der SVA Zürich: 

  • AHV
  • Invalidenversicherung
  • Erwerbsersatz
  • Kinderzulagen 

 
Gerne nehmen wir Unterlagen und Korrespondenzen entgegen und leiten diese an die SVA Zürich weiter. 
Über die Internetseite der SVA Zürich haben Sie die Möglichkeit verschiedene Merkblätter und Formulare herunterzuladen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den erwähnten Themen.
  
Kontaktadresse: 
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
Telefax: 044 448 55 55
E-mail: info@svazurich.ch

Kontakt

Stadt Kloten
Einwohnerkontrolle
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 10
einwohnerkontrolle@kloten.ch

Sozialversicherung

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Wir nehmen I…
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Zugehörige Objekte