Die neue Bürgerrechtsverordnung der Stadt Kloten ist seit rund einem Jahr in Kraft. In dieser Verordnung wird festgehalten, dass Bewerber und Bewerberinnen, die keinen Anspruch auf Erteilung des Gemeinde-bürgerrechts haben, genügend Deutschkenntnisse und staatsbürgerliches Wissen nachweisen müssen. Die Stadt Kloten hat die Weiterbildungskurse Dübendorf (WBK) damit beauftragt, die Standortbestimmung zur Ermittlung der Kenntnisse in Staatskunde sowie der mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse durchzuführen.
Zur Prüfungsvorbereitung erhalten die Gesuchsteller Literaturempfehlungen sowie den Hinweis auf vierteljährlich stattfindende Informationsveranstaltung der WBK und Lernhilfen im Internet. Wenn beim Erstgespräch im Stadthaus Kloten festgestellt wird, dass die Deutschkenntnisse ungenügend sind, wird den Gesuchstellern der Besuch eines Kurses empfohlen. Die Staatskunde- als auch die Deutschprüfung können zweimal wiederholt werden. Die Gebühren betragen 250 Franken für die Staatskundeprüfung und 280 Franken für die Deutschprüfung. Die Kosten werden für jeden Versuch direkt von der WBK verrechnet. Personen, die trotzdem dreimal scheitern, werden zu einem internen Gespräch mit zwei Kommissionsmitgliedern eingeladen. Ein vorgängig abgegebener Staatskunde-Fragebogen hilft dabei, die Gründe der Prüfungsschwäche aufzudecken (Prüfungsangst, Bildungsferne, IQ, Gesundheit, etc.). Resultate, Gesamteindruck und Empfehlung werden anschliessend der Gesamtkommission vorgelegt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht.
Dispensation nur in Ausnahmefällen Die Staatskunde- und die Deutschprüfung müssen grundsätzliche von allen Bewerbern absolviert werden. Eine Dispensation kann nur auf Vorlegen eines anerkannten Zertifikates – im Fall der Deutschkenntnisse auch aufgrund deutscher Muttersprache – oder eines Arztzeugnisses erfolgen. Im letzteren Fall wird ebenfalls ein Gespräch mit dem Ausschuss der Bürgerrechtskommission durchgeführt und in der Gesamtkommission zur Abstimmung gebracht.
Im Zeitraum von Oktober 2012 bis Oktober 2013 wurden von der Bürgerrechtskommission insgesamt 58 Personen ohne Anspruch auf Erteilung des Gemeindebürgerrechts eingebürgert. Das entspricht 28 Dossiers, da Familien und Ehepaare jeweils gemeinsam erfasst werden. Im gleichen Zeitraum hat es einen Fall gegeben, welcher aufgrund des fehlenden staatskundlichen Wissens nicht eingebürgert wurde. Bei den Deutschkenntnissen gibt es keinen solchen Fall.
Bürgerrechtskommission Die vom Stimmbürger gewählte, politisch breit abgestützte Bürgerrechtskommission ist für den Stadtrat Garant für eine seriöse und umfassende Beurteilung der Gesuche. Sämtliche Entscheide der Bürgerrechtskommission werden demokratisch gefällt und fussen auf gesetzlichen Grundlagen von Gemeinde, Kanton und Bund. Änderungen, die über aktuelle Gerichtsentscheide einfliessen, finden jeweils umgehend Anwendung. Der Stadtrat dankt an dieser Stelle der Bürgerrechtskommission für die geleistete, gute Arbeit.
Im Weiteren weist der Stadtrat in seiner Beantwortung der Interpellation darauf hin, dass die Mitglieder der Bürgerrechtskommission der Schweigepflicht unterliegen.
Die ungekürzte Beantwortung der Interpellation kann
hier eingelesen werden. Weitere Informationen zu den Prüfungen:
www.wbk.ch