Schulpflicht
Die Einschulung bzw. der obligatorische Kindergarteneintritt im Schuljahr 2014/2015 gilt für alle Kinder, welche in der Zeit vom 1. Mai 2009 bis 15. Mai 2010 geboren sind sowie für ältere Kinder, die bisher keinen Kinder¬garten besucht haben und die Primarschule noch nicht besuchen.
Die betroffenen Eltern werden direkt durch die Schulverwaltung angeschrieben.
Informationsabend Kindergarten
Der Informationsabend zur Einschulung bzw. zum Eintritt in den Kindergarten findet am Montag, 2. Juni 2014, 19.30 Uhr im Stadtsaal Zentrum Schluefweg statt.
Gesuch um Einteilung
Die Gesuche müssen bis spätestens am 31. März 2014 bei der Schulverwaltung eintreffen. Sie werden, sofern es den Einteilungskriterien entspricht und organisatorisch machbar ist, bewilligt.
Bei Berücksichtigung des Gesuches werden die Gesuchsteller mittels Einteilungsbrief informiert. Bei Ablehnung werden die Gesuchsteller schriftlich mit Rekursmöglichkeit informiert.
Meldepflicht beim Besuch von Privatkindergärten oder -schulen
Für schulpflichtige Klotener Kinder, welche ihre Schulpflicht nicht an der öffentlichen Volksschule der Stadt Kloten erfüllen, benötigen wir zu Beginn jedes Schuljahres eine schriftliche Bestätigung der Privatschule. Diese Meldepflicht betrifft alle Schulstufen (vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe).
Zuteilungsentscheid
Die Klassenzuteilung wird den Eltern Anfang Juni 2014 brieflich mitgeteilt.
Kontaktadresse für Anmeldungen, Gesuche und Fragen
Schulverwaltung Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, Tel. 044 815 12 79
Kloten, 10.01.2014
Schulbehörde Kloten