Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Hochwertiger Wohnraum für Kloten

8. Mai 2014
Am 18. Mai 2014 befinden die Klotenerinnen und Klotener über die Anpassung der Nutzungsplanung im Weiler Egetswil. Mit der Anpassung soll die Grundlage für den Umbau von zwei bestehenden Bauernhäusern und den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Dank dieser Überbauung könnten über 50 attraktive Wohnungen geschaffen werden. Stadt- und Gemeinderat haben sich einstimmig für beide Vorlagen ausgesprochen.
Überbaubare Grundstücke sind in Kloten nur schwer zu finden. Seit der Annahme der Kulturlandinitiative und des revidierten Raumplanungsgesetzes an der Urne ist auch klar, dass dies in den nächsten Jahrzehnten so bleiben wird, weil keine neuen Baugebiete mehr ausgeschieden werden dürfen. Diese Entwicklungen führen dazu, dass der Wohnraum in den nächsten Jahren noch weiter verknappt und damit auch teurer wird. Dies gilt in besonderem Masse für attraktive Wohnlagen und Familienwohnungen, die in Kloten nur noch schwer zu finden sind. Der Stadtrat unterstützt deshalb die Bemühungen der Eigentümerin, die grosse Baulücke von über 8’300 m2 Fläche (entspricht knapp 5 Hockeyfeldern) mit einer hochwertigen und qualitätsvollen Überbauung zu schliessen.

Gegen diese Absichten wurde von Anwohnern das Referendum ergriffen, weshalb nun die Klotener Bevölkerung das letzte Wort zur Entwicklung in Egetswil haben wird. Getrieben von den unterschiedlichen Interessen werden die Stimmberechtigten zurzeit mit vielen Informationen versorgt, die über Plakate, die Presse und auch Flyer verbreitet werden. Dem Stadtrat ist es deshalb ein Anliegen, zu einigen wichtigen Sachverhalten nochmals Stellung zu beziehen.
  • Gestaltung der Gebäude: Gestaltungspläne werden auf der Grundlage von sogenannten «Richtprojekten» erstellt, d.h. sie beschränken sich auf die Definition von Länge, Breite, Höhe und Ausdehnung der Gebäude. Qualitative Anforderungen an die Gebäude müssen deshalb abstrakt formuliert werden und können erst im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren abschliessend beurteilt werden. Aussagen zur Gestaltung der zukünftigen Gebäude sind darum reine Spekulation. Diese werden hohe ästhetische Anforderungen erfüllen müssen und sich gut in den Weiler Egetswil einordnen. Um die Einhaltung der qualitativen Kriterien zu beurteilen ist die Baubehörde, sprich der Stadtrat Kloten, zuständig.
  • Höhe der Gebäude: Die im Gestaltungsplan vorgesehene maximal zulässige Gesamthöhe der Gebäude übersteigt diejenige der heute bereits gültigen Bau- und Zonenordnung nicht. Innerhalb dieser definierten Gebäudehülle dürfen einzig die Vollgeschosse frei aufgeteilt werden. Dies führt dazu, dass anstatt zwei, neu drei Vollgeschosse und anstatt zwei, neu nur ein Dachgeschoss erstellt werden dürfen. Auf die maximalen Aussenmasse hat dies aber keinen Einfluss, da die Gesamthöhe dadurch nicht überschritten wird.
  • Baufelder: Das Grundstück gehört bereits heute zur Bauzone (Kernzone). Die zur Diskussion stehenden Änderungen führen deshalb nicht dazu, dass Flächen aus der Landwirtschaftszone neu eingezont werden. Mit dem Kernzonenplan und dem Gestaltungsplan werden hingegen fünf neue Baufelder geschaffen, so dass in der heutigen «Hofzone» trotzdem neue Bauten erstellt werden können. Dieses Vorgehen wurde in Egetswil schon mehrfach gewählt, um Bauzonen genügend gut ausnützen und Wohnraum schaffen zu können.
  • Dichte: Gemäss Bau- und Zonenordnung sollen Überbauungen eine Ausnützungsziffer von mindestens 0,4 (d.h. pro m2 Grundstücksfläche dürfen 0,4 m2 Wohnfläche erstellt werden) erreichen. Ist dies nicht der Fall, sollen zusätzliche Volumen erstellt werden. In Bezug auf die sehr grosse unüberbaute Fläche des Grundstücks drängt es sich deshalb auf, dass zusätzliche Baufelder (vgl. «Baufelder») erstellt werden. Mit den Möglichkeiten des Gestaltungsplanes resultiert eine lediglich um 5 Prozent höhere Ausnützung, als nach Bau- und Zonenordnung vorgesehen.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit den beiden Vorlagen an dieser für die Stadt Kloten ungewöhnlich attraktiven Lage eine qualitativ hochstehende Überbauung geschaffen werden kann, die sich in Egetswil sehr gut einfügen wird. Insbesondere für Familien ist solcher Wohnraum dringend nötig – die wenigen Lagen, welche nicht von Flug- und Strassenlärm belastet sind, sollen möglichst vielen Klotenerinnen und Klotenern zugänglich gemacht werden.