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Gestaltungsplan Swissair-Siedlung

10. Juli 2014
Damit es trotz denkmalpflegerischem Schutz möglich wird, die «Swissair-Siedlung» weiterzuentwickeln, hat der Stadtrat einen Planungskredit für die Erarbeitung eines Gestaltungsplans genehmigt.
Die «Swissair-Siedlung» am Reutlen- und Mittelholzerweg wurde 1948 als Genossenschaftssiedlung für das Swissair-Bodenpersonal erstellt. Die Siedlung ist bis heute gut erhalten und entspricht in weiten Teilen noch dem Originalzustand. Inzwischen wurde die Genossenschaft aufgehoben und die Gebäude und Wohnungen sind von einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erworben worden. 1982 wurde die gesamte Siedlung ins Inventar der schutzwürdigen Bauten (Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser) aufgenommen. Die Siedlung erfüllt mehrere Anforderungen, indem sie ein wichtiger Zeuge einer wirtschaftlichen, sozialen und baukünstlerischen Epoche ist und eine wertvolle Park- und Gartenanlage darstellt.

Öffentlicher Gestaltungsplan

Da die Erhaltung von Zeitzeugen eine wichtige Aufgabe der Gemeinden ist, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Festsetzung eines öffentlichen Gestaltungsplanes. Weitere öffentliche Interessen sind aber auch in der energetischen und baulichen Erneuerung der Siedlung zu sehen. Damit eine Weiterentwicklung des Quartiers entsprechend ermöglicht werden kann, wurde deshalb im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung eine Gestaltungspflicht über das betroffene Gebiet gelegt. Diese soll die heimatschützerischen, aber vor allem auch die energetischen, nutzungstechnischen sowie die privaten Interessen – soweit miteinander vereinbar – berücksichtigen. Für die Erarbeitung des öffentlichen Gestaltungsplans «Swissair-Siedlung Kloten» genehmigt der Stadtrat einen Rahmenkredit von 150'000 Franken.