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Inhalt

Serie Nationale Demenzstrategie – Teil 4

20. August 2015
Qualität und Fachkompetenz – Daten- und Wissensvermittlung

Teil 4 der Serie zur Nationalen Demenzstrategie befasst sich mit der Fachkompetenz, welche für diverse Berufsgruppen und in Bezug auf alle Krankheitsphasen erweitert und gestärkt werden muss. Nur so kann die Versorgungssicherheit und Qualität weiterhin garantiert werden.

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Es hat Auswirkungen auf medizinische Entscheidungsprozesse für nicht mehr urteilsfähige Patientinnen und Patienten. Aus ethischer Sicht haben Menschen das Recht auf autonome Entscheide und somit auch das Recht, medizinische Eingriffe und Massnahmen abzulehnen. Die Patientenverfügung ist das Mittel, dieses Recht einzufordern. Die nationale Ethikkommission kommt zum Schluss, dass das neue Erwachsenenschutzrecht auch Menschen mit Demenzerkrankung einen selbstbestimmten Umgang mit zukünftigen Krankheitssituationen erlaubt.

Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass im Falle einer eintre-tenden Urteilsunfähigkeit jemand anderes die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine urteilsfähige, nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vermieden werden.

Ethische Leitlinien

Die Wahrnehmung dieser Rechte und deren Umsetzung in der Praxis erfordert bei einer Demenzerkrankung einerseits eine frühzeitige Diagnose, damit die Erkrankten ihre Wünsche klar zum Ausdruck bringen können. Andererseits ist im Rahmen der Behandlung, Beratung, Betreuung und Pflege auf eine bestmögliche Betreu-ungsqualität hinzuarbeiten. Hierzu kann eine konsequente Anwendung ethischer Leitlinien einen wesentlichen Beitrag leisten.
Bei fehlender Patientenverfügung und einer fortgeschrittenen Demenz ist die kontinuierliche Partizipation der Angehörigen von entscheidender Bedeutung. Ethische Leitlinien für Pflege und Betreuung sind in Kloten in verschiedenen Papieren wiedergegeben: im Alters- und Pflegeleitbild sowie im Zwangsmassnahme- und Demenzkonzept. In Fallbesprechungen, Beratungsgesprächen oder Pflegeplanungen sind diese Leitlinien Bestandteil und werden so in die Praxis umgesetzt. Qualität und Fachkompetenz entwickeln sich immer weiter, wovon demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen profitieren.

Zu einer fachlich und qualitativ guten Altersberatung gehören vor allem Information und Koordination von Dienstleistungen. Zusammen mit den Betroffenen wird die aktuelle Situation beurteilt und nach Lösungswegen gesucht. Die stetigen Veränderungen bei fortschreitender Demenz erfordern dabei immer wieder Anpassungen des Umfelds oder der Interventionen. Mit Vorausschauen und frühzeitigem Reagieren auf Veränderungen, können die Gefahren von Notfall- oder Überlastungssituationen reduziert werden. Dazu bietet die Alzheimervereinigung eine Fülle von Informationsmaterial, welches kostenlos bei der Altersberatung oder direkt bei der Alzheimervereinigung bezogen werden kann.

Daten und Wissensvermittlung

In der Schweiz fehlen Daten zur Struktur der Versorgungsangebote und zu deren Inanspruchnahme. Auf Ebene der Kantone sind solche Daten zur langfristigen Steuerung und Versorgungsplanung von entscheidender Bedeutung.

Von Seiten der Leistungserbringer (z.B. Spitäler, Heime, ambulante Versorgung) werden innovative Projekte für eine verbesserte Versorgung von Menschen mit einer Demenzerkrankung lanciert. Diese sind konsequenter durch eine wissenschaftliche Begleitung zu ergänzen (Begleitforschung), denn die Ergebnisse zu deren Wirksamkeit leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Zudem müssten aktuelle, für die Praxis relevante Forschungsergebnisse leicht zugänglich zur Verfügung gestellt werden.

Strategische Leitlinien der Stadt Kloten

In den strategischen Leitlinien hat die Stadt Kloten folgende Aussagen hinterlegt: „Wir setzen uns für Lebensqualität und Sicherheit ein“ und „Wir bekennen uns zu einem qualitativ hochstehendem Bildungs- und Betreuungsangebot“. Diese Aussagen verpflichten die Altersberatung und alle professionellen, ambulanten und stationären Betreuungs- und Pflegeanbieter in der Stadt Kloten. Studium von Fachliteratur, Weiterbildung, Austausch interdisziplinär und mit Berufskolleginnen und Kollegen gewährleisten diesen Daten- und Wissensaustausch. Die entsprechenden Strukturen im Bereich Gesundheit + Alter sind geschaffen und werden auch für die Thematik Demenz genutzt.
  •  Lesen Sie im nächsten Beitrag zum Thema Finanzierung
  • Alle Teile der Serie finden Sie nach der Publikation auch als PDF im Internet unter www.kloten.ch/altersberatung

Weitere Informationen
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie für weitere Fragen die Fachstellen:
Alzheimer-Telefonteam: Tel. 024 426 06 06
Altersberatung in Kloten: Tel. 044 815 13 11

Sie erhalten sowohl bei der Alzheimervereinigung wie auch bei der Altersberatung kostenlos Broschüren rund ums Thema Demenz wie z.B. „Finanzielle Ansprüche bei Demenzerkrankung“, „Vergesslich? Eine Abklärung hilft weiter“, „Entlastung für pflegende Angehörige“ und viele mehr.