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Präsentation Massnahmenplan Eigental

27. Oktober 2015
Gestern hat die Kerngruppe dem Runden Tisch ihren verbindlich abgesprochenen Massnahmenplan für die Verkehrsmassnahmen für das Eigental unterbreitet. Diese Massnahmen basieren wesentlich auf den Gesprächsergebnissen am Runden Tisch und wurden durch die Kerngruppe in verschiedenen Bereichen (Verkehrstechnik, Naturschutz, Recht) vertieft abgeklärt. Vor der Präsentation wurde der Massnahmenplan in Hearings mit den verschiedenen Interessengruppen vorbesprochen und bereinigt.

Die Teilnehmenden des Runden Tisches sind nun gebeten, bis zum 20. November 2015 ihre abschliessende Stellungnahme abzugeben.

Die Massnahmen für das Eigental im Einzelnen:

Phase 1
In einer ersten Phase soll die Strasse mit einfachsten Mitteln (Reduktion Lebensdauer Strasse und Reduktion Kosten Gemeinden) saniert und für eine Dauer von 10 Jahren geöffnet werden. Um den Naturschutzinteressen Rechnung zu tragen, werden in dieser Zeit folgende betrieblichen Massnahmen getroffen, die in den Projektgenehmigungsbeschluss für die Strassensanierung übernommen werden:

  1. Frühlingswanderung: Nächtliche Sperrung (18.00 bis 08.00 Uhr); in der Regel während 4 bis 6 Wochen zwischen Mitte Februar bis Mitte April. Der Entscheid über die Dauer der nächtlichen Sperrung erfolgt aufgrund der Bedürfnisse des Amphibienschutzes durch die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich.
  2. Sommersperrung: Totalsperrung während zwei Monaten im Juni / Juli.
  3. Herbstwanderung: Nächtliche Sperrung von maximal einem Monat (19.00 bis 07.00 Uhr); in geeigneten Nächten während den Monaten Oktober / November.
  4. Radfahrer: Kein Radfahrverbot, aber auch keine Radstreifen.
  5. Lastwagen: ganzjähriges Fahrverbot und Durchfahrtsverbot Oberembrach.
  6. Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h.
  7. Oberembrach: Flankierende Sofortmassnahmen.
  8. Weiler „Eigental“ und „Obholz“: Die Erschliessung ist ganzjährig über Gerlisberg gewährleistet.
  9. Information: Der Kanton informiert tagfertig über die effektiven Sperrzeiten auf seinen Informationskanälen (z.B. via eigener „App“).

Diese Zeit soll einerseits dazu genutzt werden, um für Oberembrach durch die teilweise Öffnung der Eigentalstrasse zeitweise eine Entlastung zu erreichen und andererseits ein definitives Verkehrs- und Schutzregime zu planen, zu etablieren und zu überwachen (Monitoring) sowie allenfalls heute noch nicht bekannte Massnahmen zu ergreifen. Zu beachten ist auch, dass der finanzielle Mitteleinsatz solcher Massnahmen sehr hoch ist. Dies gilt insbesondere für eine kleine Gemeinde wie Oberembrach. Aus diesem Grund müssen die Massnahmen nach Prioritäten und finanzieller Machbarkeit etappiert werden.

Phase 2
Nach Ablauf der Frist von 10 Jahren, wird die Eigentalstrasse geschlossen und die Gemeinden übergeben ihre Teilstücke des Strassenlands dem Kanton zur Realisierung des Radwegs. Im Zuge der Realisierung des Radwegs nicht mehr benötigtes Land wird Birdlife Zürich abgegeben, soweit das Strassengebiet heute an Grundeigentum von Birdlife Zürich anstösst. Veloverkehr und Zubringerdienst sind weiterhin gestattet.


Aus dieser Absicht ergeben sich folgende konkrete Massnahmen, die als weitere Regelungspunkte in den Projektgenehmigungsbeschluss übernommen werden:

10. Dauer der Öffnung: Nach Ablauf von 10 Jahren seit Öffnung der Eigentalstrasse wird diese geschlossen. Diese Öffnung der Eigentalstrasse kann nicht nachträglich über 10 Jahre hinaus verlängert werden.
11. Realisierung des Radwegs: Nach Schliessung der Eigentalstrasse treten die Gemeinden das Strassenland an den Kanton ab. Dieser wiederum tritt nach Realisierung des Radwegs das freiwerdende Strassenland an Birdlife ab, soweit das Strassengebiet schon heute an Grundeigentum von Birdlife Zürich anstösst.

Der Runde Tisch Eigental

Dem Runden Tisch Eigental gingen langjährige Diskussion zum Umgang mit der Eigentalstrasse voraus. Diese Strasse ist einerseits eine Verbindungsstrasse zwischen den Regionen Embrach und Nürensdorf, und andererseits liegt das Eigental im Perimeter verschiedener Naturschutzinventare von nationaler Bedeutung.

Am Runden Tisch nahmen die Vertreter von sechs Gemeinden, vier kantonalen Amtsstellen und acht Interessengruppen teil. Der Kerngruppe gehören Behördenvertreter der drei Standortgemeinden Kloten, Nürensdorf und Oberembrach, Vertreter der involvierten kantonalen Ämter und Fachstellen (Fachstelle Naturschutz, Amt für Verkehr, Amt für Raumentwicklung, Kantonspolizei) sowie ein externer Moderator an.

Die Details zu den Abklärungsergebnissen und den vorgeschlagenen Massnahmen können
dem beiliegenden Massnahmenplan entnommen werden.

Zugehörige Objekte

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