Verpflichtet, die Steuererklärung 2015 in Kloten einzureichen, sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, welche am 31. Dezember 2015 ihren Wohnsitz in Kloten hatten, älter als 18 Jahre und 2015 nicht von einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich zugezogen sind. Sollten Sie keine Steuererklärungsformulare erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Steueramt in Verbindung, sodass gemeinsam geklärt werden kann, ob eine Steuerpflicht in Kloten besteht oder ob Formulare fehlen. Die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung und des Verrechnungssteuerantrags wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 15. Januar 2016 veröffentlicht.
Hinweise zum Verfahren
Die Steuererklärung wird auch dieses Jahr wieder vom Steueramt Winterthur eingescannt. Die Steuerpflichtigen werden wie immer gebeten, die Steuererklärung inklusive Unterlagen ohne Heftklammern, mit dem beigelegten Rücksendecouvert, direkt dem Scan Center des Steueramtes Winterthur einzureichen. Beachten Sie bitte das ergänzende Beiblatt, welches wertvolle Hinweise zum Steuererklärungsverfahren 2015 enthält. Für die Steuererklärung 2015 gilt, dass alle Schuldzinsbelege eingereicht werden müssen.
Für das elektronische Ausfüllen steht auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes Zürich (
www.steueramt.zh.ch) das Programm Private Tax zur Verfügung. Die CD-ROM ist ebenfalls gratis am Info-Schalter im Stadthaus oder im Steueramt erhältlich. Neben dieser bekannten Lösung kann die Steuererklä-rung 2015 auch über die Online-Plattform ausgefüllt werden. Auf der Webseite
www.services.zh.ch befinden sich Hilfen für das Login und die Programmbedienung der E-Government-Steuererklärung. Falls die Steuererklärung online ausgefüllt wird, ist zu beachten, dass diese erst als eingereicht gilt, nachdem die Freigabequittung und alle Beilagen dem Scan Center Winterthur zugesandt wurden.
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Für weitere Fragen steht das Steueramt gerne zur Verfügung: Während den Schalteröffnungszeiten unter Telefon 044 815 12 20 oder per E-Mail an
steueramt@kloten.ch.