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Charta zum Jugendschutz der glow-Gemeinden

14. September 2017
Die acht glow-Gemeinden haben eine Charta erstellt, welche die Haltung der acht Gemeinden formuliert und Massnahmen für eine aktive Förderung des Jugendschutzes vorschlägt.
Diese bezieht Festbetreiber, Verkaufspersonal und Vereine in die Jugendschutzmassnahmen ein. Zudem sollen die Jugendschutzbestimmungen in der Gemeinde strukturell besser verankert sein. Die un-terzeichnenden glow-Gemeinden stehen für eine aktive Förderung des Jugendschutzes ein.

Die Richtlinien der CHARTA JUGENDSCHUTZ
1. Organisation und Zuständigkeit sind geregelt
In der Gemeinde gibt es eine mit dem Jugendschutz beauftragte Person, ein jährliches Budget und es besteht regelmässiger Kontakt zur Suchtprävention.
2. Jugendförderbeiträge für Vereine
Die Vereine nehmen das Thema (Sucht)Prävention in ihre Statuten auf. Sie benennen intern eine für die Prävention verantwortliche Person. Diese bildet sich regelmässig an Veranstaltungen für Vereine weiter. Jugendförderbeiträge werden ausgerichtet, wenn diese Massnahmen im Verein umgesetzt sind.
3. Bedingungen zur Erteilung von Bewilligungen für Feste und Veranstaltungen
Das Verkaufspersonal ist geschult, die Organisatoren verwenden das von der Suchtprävention empfohlene Material, es gibt eine verbindliche Preisstruktur und die Gesetze zum Verkauf und der Abgabe von Alkohol werden eingehalten.
4. Jugendschutzinformation bei Patentvergabe an Verkaufsstellen
Die Gesuchsteller kennen die Jugendschutzbestimmungen und zugehörige Gesetze. Die Patentinhaber erhalten regelmässig Informationen durch die Gemeinde über Material und Hilfsmittel zur Umsetzung des Jugendschutzes.
5. Bereitschaft zur Durchführung von Testkäufen
Die Gemeinde lässt regelmässig Testkäufe in Zusammenarbeit mit der Suchtprävention durchführen. Die Verkaufsstellen erhalten im Nachhinein eine Rückmeldung über das Ergebnis. Verkaufsstellen mit Fehl-verkäufen werden zur Verbesserung aufgefordert und dabei unterstützt. Sie werden wiederholt getestet und können sanktioniert werden.

Der Stadtrat hat am 22. August beschlossen:
Die Stadt Kloten tritt der Charta zum Jugendschutz bei. Als Beauftragte des Jugendschutzes wird die Leitung Jugendarbeit bestimmt. Die/der Beauftrage des Jugendschutzes wird beauftragt, die Richtlinien 1 bis 5 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Leitenden umzusetzen.
Marvin Siefke-pixelio.de
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