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Temporeduktion auf der Gerlisbergstrasse

20. Juni 2012
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat entschieden, nicht auf den Rekurs gegen die Einführung von Tempo 60 auf der Gerlisbergstrasse einzutreten. Erfolgt keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht, kann die Geschwindigkeitsreduktion im Sommer umgesetzt werden.
Auf der kurvigen und engen Gerlisbergstrasse von Kloten zum Weiler Gerlisberg ereigneten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Verkehrsunfälle. Etliche Unfälle verliefen glimpflich und es entstanden lediglich Sachschäden. In den letzten Jahren gab es jedoch leider auch tragische Unfälle, welche Schwerverletzte forderten und im Herbst 2010 waren sogar zwei Todesopfer zu beklagen. Dies obwohl die Stadt Kloten bereits diverse Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte: Es wurden ein separater Fuss-/Radweg erstellt, die Randleitpfosten dichter gesetzt, Kurvenleitwinkel und zusätzliche Absperrungen bei der Einmündung Augwilerstrasse montiert sowie die Büsche und Bäume stetig geschnitten.

Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, beantragte der Stadtrat im November 2010 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen. Unterstützt wurde dieser Antrag durch eine von 1507 Personen eingereichte Petition. Für die geforderte Reduktion der eidgenössisch festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf 60 km/h, verlangte die zuständige verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei ein externes Verkehrsgutachten. Im erstellten Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass die Gefahrenstelle entfernt werden muss, namentlich die vier Bäume, bevor eine signalisierte Geschwindigkeitsreduktion verordnet werden kann. Die Stadt Kloten folgte dem Gutachten und entfernte die vier Bäume. Zu erwähnen ist, dass beim Fällen eines Baumes eine starke Fäulnis im Stamm entdeckt wurde. Zudem wurde der Graben zugeschüttet, welcher rund 300 Meter entlang der Gerlisbergstrasse führte und ein Hindernis darstellte.

Rekurs abgelehnt

Nachdem die geforderten Massnahmen vollzogen waren, erhielt die Stadt Kloten von der Kantonspolizei die Signalisationsverfügung, um die Höchstgeschwindigkeit ab Ortsausgang Kloten bis unterhalb des Waldabschnitts „Schlatt“ auf 60 km/h zu signalisieren. Auf die vorgeschriebene Ausschreibung vom Januar 2012 rekurrierte ein Anwohner von Kloten. Die Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich teilte nun in ihrem Rekursentscheid Nr. 2012.0105 vom 18. Juni 2012 mit, dass auf den Rekurs mangels Legitimation nicht eingetreten werden kann. Erfolgt keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, kann die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Sommer vollzogen werden.