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Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
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Inhalt

Verkehrskonzept SWISS Arena – Eishockey-Saison 2017/18

31. August 2017
Auch dieses Jahr werden verkehrspolizeiliche Massnahmen zum Schutz der Anwohner/innen in den benachbarten Quartieren der SWISS Arena umgesetzt.

Um den Anwohnern rund um das Zentrum Schluefweg sowie der SWISS Arena etwas mehr Ruhe zu gönnen und weiterhin zu gewährleisten, dass diese ihre Fahrzeuge auf ihren privaten oder öffentlichen Parkplätzen ordnungsgemäss parkieren können, werden gemäss Plan die Quartiere um das Zentrum Schluefweg vom Verkehrsdienst abgesperrt.

Das Verkehrskonzept stützt sich darauf, dass frühzeitig vor Spielbeginn die Zufahrtsstrassen zu den Quartieren durch den Verkehrsdienst abgesperrt werden. Die Zufahrt während dem temporären Fahrverbot wird nur den Fahrzeuglenkenden gestattet, welche eine Dauer-Parkkarte der Zone B oder eine spezielle Berechtigungskarte vorweisen können. Anwohner/innen, die keine Parkkarte der Zone B besitzen, da sie einen Garagen- oder Privatparkplatz haben, können kostenlos eine Zufahrtsbewilligung beziehen. Die Bewilligung wird auf Gesuch hin (mündlich oder schriftlich) erteilt, wobei folgende Bedingungen nachweisbar erfüllt sein müssen:
  • Wohnort im betroffenen Quartier
  • Privater Parkplatz / Garagenplatz

Abgabestelle
Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten

Mitzubringen
Fahrzeugausweis
Nachweis Privatparkplatz / Garage (z.B. Mietvertrag)

Schalter-Öffnungszeiten
Montag         08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Dienstag       08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch       08.00-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag  13.30-18.30 Uhr
Freitag          08.00-12.30 Uhr

Anwohner/innen, welche nicht über einen privaten Parkplatz verfügen, haben keinen Anspruch auf eine Zufahrtsbewilligung während dem temporären Fahrverbot.
Die Zufahrtsbewilligung wird nur an Anwohner/innen abgegeben, welche bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, im betroffenen Quartier wohnen und für die auf sie lautenden leichten Motorwagen. Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild ausgestellt.
Wer bereits im Besitz einer Zufahrtsbewilligung „2015-2018“ ist, muss diese bis zum Ablauf (Jahr 2018) nicht verlängern/ersetzen.
Diese Dienstleistung bringt den Anwohnern der betroffenen Quartiere an den Matchabenden grosse Erleichterung. Diese Massnahmen bringen jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile: An den Matchabenden haben z.B. motorisierte Besucher der Anwohner ca. 2 Stunden vor Spielbeginn keine Zufahrt mehr zum Quartier und müssen ihre Autos anderweitig parkieren. Die Abteilung Sicherheit ist aber überzeugt, dass mit diesem Regime der Suchverkehr und Lärm reduziert wird und für die Anwohner die Vorteile des Verkehrskonzepts überwiegen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit, Tel. 044 815 14 31 oder sicherheit@kloten.ch
Verkehrskonzept  SWISS Arena – Eishockey-Saison 2017/18
Gesperrtes Gebiet