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Klotener Wappen – Stadtrat ändert fachsprachliche Beschreibung

26. Juli 2018

Da unterschiedliche Darstellungen des Löwen im Klotener Wappen im Umlauf sind, stellte sich die Frage, wie das offizielle Wappen auszusehen hat. Diese Frage wird durch die neu festgelegte Beschreibung geregelt.

Weil die Beschreibung des Wappens, Blasonierung genannt, und nicht die bildliche Darstellung verbindlich ist, wurde diese angepasst. Die bisherige Blasonierung "In Rot ein halber silberner Löwe" wurde vom Gemeinderat am 29. November 1927 mit einer entsprechenden Darstellung festgelegt und wird auch so nach Artikel 5 des Wappenschutzgesetzes in der Liste der Hoheitszeichen des Instituts für Geistiges Eigentum geführt. Weil in der Blasonierung der Löwe nicht genauer definiert wurde, zeigt dieses Wappen den Löwen mit einer artgerechten Pfote.

Auf historischen Abbildungen erinnern die abgebildeten Extremitäten oft an die Klauen eines Greifvogels. Viele Klotenerinnen und Klotener assoziieren diese Fänge mit dem "Klotener Löwen". Um diesen Rechnung zu tragen, wird die Blasonierung wie folgt geändert:

"In Rot ein halber, mit Adlerfängen bewehrter, silberner Löwe".

Der Stadtrat hat der Änderung zugestimmt und die neue Blasonierung in der Liste für geistiges Eigentum eingetragen.

Wappen