Mieterwechsel
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Gemäss §§ 8 und 10 MERG sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen Online-Formular für Verwaltung oder Vermieter/in Dokument Wohnungsausweis_Vorlage_fur_Vermieter.doc (doc, 32.2 kB)
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