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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Sitzung Gemeinderat

4. Apr. 2006, 18.00 Uhr

Ort

Schluefweg, Stadtsaal
8302 Kloten

Kontakt

Petra Wicht
petra.wicht@kloten.ch

Informationen

Beschreibung
Der Gemeinderat hat an seiner 36. Sitzung der 9. Legislaturperiode vom 4.4.2006 folgen-de Beschlüsse gefasst:

Das Postulat von Erich Forster (EVP) und 3 Mitunterzeichnenden betr. Einführung des Instrumentes einer Jugendmotion wurde beantwortet und vom Gemeinderat als erledigt abgeschrie-ben. Der Stadtrat verzichtet auf die Bildung der Jugendmotion. Mit dem vor zwei Jahren erstellten neuen Jugendleitbild und dem zugehörigen Massnahmenkatalog hat Kloten ein gutes Instrument geschaffen die der örtlichen Jugendarbeit wichtige Impulse liefert. Darin ist auch eine Jugendarena enthalten, welche den Jugendlichen die direkte Kommunikation mit der Lokalpolitik ermöglicht. Konkrete Vorbereitungen sind in Arbeit und die erste Jugendarena wird auf 2007 budgetiert.

Stadtrat Mathias Christen hat über das Gesamtprojekt der Sanierung des Zentrums Schluefweg berichtet. Nach 30 Jahren sind einige grössere und kleinere Renovationen im Innen- und Aussenbereich nötig. Vor allem im Energiesparbereich werden weitreichende Massnahmen umgesetzt. Auf vermehrte Attraktivitäts-steigerungen wird aus Kostengründen verzichtet.

Die Bauabrechnung und der Entlastungskredit von Fr. 572'442.00 für das Alterswohnheim im Spitz, Erweiterung und Umbau in ein Pflegezentrum, werden genehmigt. Der Baubeginn war am 9. September 2002 und am 13. April 2004 konnte das neue Pflegezentrum im Spitz bezogen werden.
Weiter wurde die Bauabrechnung über den Einbau einer Pflegewohnung im Rätschengässli 30 genehmigt. Die Bauabrechnung schliesst mit Minderkosten von Fr. 18'820.80 ab.

Die neue Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten wird genehmigt. Die Verordnung wurden den neuen Vorgaben von Bund und Kanton angepasst. Zudem wurde die Wohnsitzpflicht in Kloten von 2 auf 5 Jahre erhöht.
Die Verordnung tritt nach Erlangen der Rechtskraft per sofort in Kraft und gilt im Bezug auf die Gebührenänderungen auch für alle noch laufenden Gesuche.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde eingereicht werden.
Voraussetzungen
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich.