Kopfzeile

close

Kontakt

Wichtig: E-Mails sind grundsätzlich nicht geeignet für besonders vertrauliche Informationen (z.B. zu Ihrer Gesundheit, zu Sozialleistungen oder sonstigen schützenswerten Personendaten).
Informationen zur sicheren Kommunikation mit der Stadt Kloten finden Sie hier.

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Spitex Stadt Kloten
Dorfstrasse 56

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Brian Dieng (GLP), Interpellation, "Finanzierungsverhältnisse pflegender Angehöriger durch die Gemeinde"

Nummer
2026-0264
Geschäftsart
Interpellation
Status
Begründet
Datum
3. Februar 2026
Verfasser/Beteiligte
Dieng Brian (Erstunterzeichner/-in), Deuber Bernhard (Mitunterzeichner/-in), Diaz Diana (Mitunterzeichner/-in), Egg Anita (Mitunterzeichner/-in), Graf Philip (Mitunterzeichner/-in), Hiltebrand Maja (Mitunterzeichner/-in), Käser André (Mitunterzeichner/-in), Schindler Reto (Mitunterzeichner/-in), Töpfer Max (Mitunterzeichner/-in), Walt Roman (Mitunterzeichner/-in), Woodhatch Tania (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Pflegende Angehörige leisten wichtige Care Arbeit und entlasten unser Gesundheitssystem. Es ist deshalb absolut richtig, dass die pflegenden Angehörigen für ihre Care Arbeit auch finanzielle Wertschätzung erhalten. Dies geschieht aktuell so, dass sich die pflegenden Angehörigen bei einer privaten Spitex anstellen lassen können und anschliessend von diesen einen Lohn ausbezahlt bekommen. Die Entwicklungen der letzten Jahre, zeigten, dass dies rege genutzt wird, aber auch, dass die Kosten, welche schlussendlich die Gemeinde tragen muss, explodiert sind. Im Budget 2026 der Stadt Kloten sind unter dem Posten 8230.60 Konto 3635.00 CHF 1.4 Mio. für die Restfinanzierung pflegender Angehöriger eingestellt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die gesamte öffentliche Spitex im selben Budget mit Aufwänden um 3.8 Mio. beziffert wird.

Die Kantonale Gesundheitskonferenz hat im August 2025 eine neue Regelung der Restkostenfinanzierung per 01.01.2026 beschlossen, welche eine Senkung des von der Gemeinde zu tragenden Maximalbetrags pro Arbeitsstunde pflegender Angehöriger von CHF 30.30 auf neu CHF 15.75 vorsieht.

Weiter hat die Stadt Kloten am 20.11.2025 kommuniziert, dass die öffentliche Spitex eine Zusammenarbeit mit Ancura eingeht, um zukünftig pflegende Angehörige auch von der öffentlichen Spitex anstellen zu können.

Diese beiden Schritte sind zu begrüssen und zeigen auf, dass sich Stadtrat und Verwaltung bereits mit dieser Thematik auseinandersetzten. Die folgenden Fragen sollen deshalb dazu dienen, Zusammenhänge aufzuzeigen, Entlastungsmöglichkeiten für die Steuerzahlenden zu erkennen und die Anstellungsbedingungen von pflegenden Angehörigen zu verbessern.

  1. Wie erklärt sich der grosse Betrag der kosten für pflegende Angehörige im Budget 2026 im Detail? Bzw. wie viele Stunde wurden 2025 abgerechnet und wurde das Normdefizit der Restfinanzierung von CHF 30.30 immer erreicht?
  2. Wird die Herabsetzung des Normdefizits von CHF 30.30 auf CHF 15.75 die Gemeindekasse bereits im 2026 entlasten?
  3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Spitex und Ancura?
  4. Wenn die öffentliche Spitex pflegende Angehörige anstellen kann, wie sieht das Pricing aus? Wird das Normdefizit, was zu finanziellen Aufwänden zulasten der Steuerzahlenden führt, auch hier beansprucht?
  5. Welche Anstrengungen werden unternommen um Angehörige, welche bereits bei einer privaten Spitex angestellt sind, von einer Anstellung bei der öffentlichen Spitex zu überzeugen, sofern dies die Gemeindekasse entlastet?
  6. Wenn neu pflegende Angehörige bei der öffentlichen Spitex angestellt werden können, wie werden sie in ihrer Anstellung durch professionelle Pflegefachpersonen unterstützt, geschult und kontrolliert?
  7. Wird durch diese Serviceerweiterung der öffentlichen Spitex mehr Arbeitsvolumen generiert und mehr personelle Ressourcen benötigt oder wird die Unterstützung pflegender Angehörigen im Rahmen der bestehenden Einsatzfrequenz umgesetzt werden können?
Behörde
Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Interpellation 2026-0264 (Original) (PDF, 156 kB) Download 0 Interpellation 2026-0264 (Original)
GR-Beschluss 149-2026 vom 03.03.2026, Begründung IP 2026-064 (PDF, 136 kB) Download 1 GR-Beschluss 149-2026 vom 03.03.2026, Begründung IP 2026-064
Datum Sitzung