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Inhalt

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen

21. Mai 2026
110 kV-Kabelleitung zwischen den Unterwerken Glattbrugg und Balsberg.

Angaben zum Plangenehmigungsgesuch

L-2622684.1

110 kV-Kabelleitung zwischen den Unterwerken Glattbrugg und Balsberg

  • Neue 110 kV-Kabelverbindung

Koordinaten: 2684285/ 1254372 nach 2685231/ 1255136

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

Axpo Grid AG
Parkstrasse 23
5400 Baden

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Angaben zur Auflage

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 22.05.2026 bis 22.06.2026 wie folgt während den Bürozeiten öffentlich auf:
Stadtverwaltung Kloten, Info-Schalter im Erdgeschoss, Kirchgasse 7 in 8302 Kloten
Stadt Opfikon, Abteilung Bau und Infrastruktur, Oberhauserstrasse 27 in 8152 Glattbrugg
Gemeindeverwaltung Rümlang, Schalter Hochbau, Glattalstrasse 201 in 8153 Rümlang

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgendes Ersuchen um Ausnahmebewilligung:

  • Ausnahmebewilligung für Bauten teilweise ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/7088/c1ecfbcd5cExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen, Einwände und Begehren

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22.06.2026          

Kontaktstelle

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf