Durch den Zusammenschlussvertrag der drei Kirchgemeinden Opfikon, Kloten und Wallisellen zur neuen evang.-ref. Kirchgemeinde An der Glatt ist die Wahl einer neuer Kirchenpflege per 1. Januar 2028 durchzuführen. Die Erneuerungswahl der Kirchenpflege Reformierte Kirche An der Glatt für die Amtsdauer 2028 – 2030 wird auf den Sonntag, 28. Februar 2027 angeordnet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt. Gemäss Art. 10 des Zusammenschlussvertrages sind an der Urne zu wählen:
- 7 Mitglieder der reformierten Kirchenpflege inklusive deren Präsident/in
In Anwendung von Art. 10 des Zusammenschlussvertrages sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) wird die Wahl an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leeren Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 13. Oktober 2026, 16:30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen und Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, einzureichen (Eingang, Poststempel gilt nicht). Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Webseite der Stadt Kloten (Erneuerungswahlen 2027) heruntergeladen oder per E-Mail unter jasmine.schaerer@kloten.ch bezogen werden.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 10. März 2027, 12:30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlganges wird am Dienstag, 2. März 2027, amtlich publiziert.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse zu bezeichnen (§ 24 Abs. 1 lit. a-d VPR). Weiter ist eine allfällige bisherige Zugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) "bisher" aufzuführen (§ 24 Abs. 1 lit. e VPR). Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name (Rufname) angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (§ 24 Abs. 2 VPR).
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten, angehörig der evangelisch-reformierten Landeskirche, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan sowie zusätzlich auf der Webseite veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom Donnerstag, 29. Oktober 2026 bis Donnerstag, 5. November 2026, 18:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, c/o Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
3. September 2026
Stadtrat Kloten
Rechtlicher Hinweis
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.