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Wahlanordnung für die Wahl der Pfarrerin der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kloten, für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028

3. September 2026

Die Kirchenpflege der reformierten Kirche Kloten hat die Durchführung der Pfarrwahl mit Beschluss vom 7. Juli 2026 an die Stadt Kloten delegiert. Die Kirchgemeindeversammlung hat am 22. Juni 2026 beschlossen, den Stimmberechtigten für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 zur Wahl vorzuschlagen:

Pfarrerin Lea Schuler, 1975, ordentliche Pfarrstelle 100%

Die Urnenwahl findet am 29. November 2026 statt. Die Wahl für die in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerin an der Urne findet gemäss Vorgaben des Gesetzes über die politischen Rechte, Art. 124 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, Art.13 des Kirchengesetzes sowie Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kloten statt.

Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten des vorgeschlagenen Pfarrers in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, c/o Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kloten, 3. September 2026
Stadtrat Kloten

 

Rechtlicher Hinweis

Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.