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Inhalt

Beschlüsse des Gemeinderates vom 01.09.2026

4. September 2026
Der Gemeinderat hat an seiner 2. Sitzung der 15. Legislaturperiode die folgenden Geschäfte beschlossen:

11-2026 Marco Brunner (SVP), Postulat 2026-0961, "Zentrumslastenausgleich für die Stadt Kloten prüfen", Begründung und Überweisung
Das Postulat wird an den Stadtrat überwiesen.

14-2026 Vorlage 2025-0427, Stadion Schluefweg, Ersatzneubau 2. Eisfeld, Genehmigung Bauabrechnung
Die Bauabrechnung mit Baukosten von Fr. 35'846'894.96 inkl. MwSt. wird genehmigt

15-2026 Vorlage 2025-0267, Zonenplanänderung Chasern, FestsetzungRechtsmittelbelehrung
Die Zonenplanänderung mit dem Situationsplan 1:5000 der Teilrevision Nutzungsplanung Chasern, datiert vom 22. April 2026, wird festgesetzt.

Gegen den Beschluss Nr. 15-2026 (Festsetzungsbeschluss) des Gemeinderats kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinderatssitzung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.

 

Gegen die die Beschlüsse Nr. 11-2026 und Nr. 14-2026 kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann unter www.kloten.ch/sitzung/7216220 oder auf Voranmeldung unter Tel. 044 815 12 18 oder per Mail an gemeinderat@kloten.ch im Ratssekretariat eingesehen werden.

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Veranstaltung zum Thema
2. Gemeinderatssitzung

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