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Inhalt

Provisorische Wahlvorschläge Römisch-katholische Kirchgemeinde Kloten-Bassersdorf-Nürensdorf Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031

29. Oktober 2026

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. September 2026 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode innert der festgesetzten Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 5. November 2026, 16:30 Uhr angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Stadt Kloten, Wahlen und Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingereicht werden können (Eingang Poststempel gilt nicht).

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Der Zusatz "bisher" wie auch, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht, ist auf dem Wahlvorschlag anzugeben.

Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 3. September 2026 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Die Voraussetzungen für die Stille Wahl gemäss § 54 GPR sind nicht erfüllt. Die Urnenwahl findet gemäss Beschluss des Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich vom 16. März 2026 am 28. Februar 2027 statt. Als Termin für den 2. Wahlgang wird der 6. Juni 2027 festgesetzt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

29. Oktober 2026
Stadtrat Kloten

 

 

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