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Hunderegistrierung

Allgemeines

Jeder Hund soll mit einem Chip versehen sein. Vor der Anmeldung auf der Gemeinde erfolgt die Registrierung bei der AMICUS AG über den Tierarzt (1. Registrierung oder Importhunde). Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die Halter-ID, welche vorgängig bei der Abteilung Sicherheit beantragt werden kann.

Jeder Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1 Million. 

 

Anmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen, , wenn sie älter als 3 Monate alt sind, bei der Abteilung Sicherheit anzumelden. Sämtliche Meldungen können Sie online erledigen.

Zur Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Online-Formular (siehe unten), sowie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Die erwähnten Dokumente können Sie als pdf-Format bei der Online-Anmeldung anhängen.

Die Hundesteuer wurde vom Stadtrat auf CHF. 200.- festgelegt.

 

Abmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Abteilung Sicherheit abzumelden. Dies kann mit dem entsprechenden Online-Formular (siehe unten) erledigt werden.

 

Mutationen

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Abteilung Sicherheit mitzuteilen.

Halterwechsel, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind zusätzlich der AMICUS direkt zu melden.

 

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen des Veterinäramtes Kanton Zürichs für Hundehaltende

 

Zugehörige Objekte

Name
Flyer für Hundebesitzer (PDF, 281.26 kB) Download 0 Flyer für Hundebesitzer