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Kontakt

Wichtig: E-Mails sind grundsätzlich nicht geeignet für besonders vertrauliche Informationen (z.B. zu Ihrer Gesundheit, zu Sozialleistungen oder sonstigen schützenswerten Personendaten).
Informationen zur sicheren Kommunikation mit der Stadt Kloten finden Sie hier.

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

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Freizeit + Sport
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Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
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Inhalt

Steuern: Fristerstreckung

Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

  • Fristerstreckungsgesuche müssen bis zum 30. April eingereicht werden und werden längstens bis zum 30. November gewährt.
  • Verlängerungen von bereits gewährten Fristen müssen vor deren Ablauf eingehen.
  • Der Antrag ist mit der Versichertennummer auf der Steuererklärung / Zugangscode einzureichen.
  • Fristerstreckungsgesuche für verstorbene Personen müssen per Mail an steueramt@kloten.ch gestellt werden.
  • Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Bemerkung

Unten im Online-Formular können Sie eine Fristerstreckung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung beantragen. Falls die Fristerstreckung nicht erfolgreich ist, wenden Sie sich bitte an das Steueramt: steueramt@kloten.ch

Verfahren

Nach Abschicken des Fristerstreckungsformulars erhalten Sie direkt eine Feedbackmeldung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.