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Inhalt

Rund ums Grab

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kloten haben Anspruch auf ein Grab auf dem Friedhof Chloos in Kloten. Er ist für alle Religionen und Konfessionen offen. Eine vorgängige Reservation ist nicht möglich.

Grabarten

Grabarten

 

Grabbepflanzung

Die Bepflanzung von Gräber erfolgt ausschliesslich durch das Friedhofpersonal. Selbstverständlich sind Schnittblumen in Steckvasen erlaubt.

Reihengräber und Familiengräber

Um der Natur noch besser Sorge zu tragen, wurden für die Grabstellen auf dem Friedhof Chloos ein ökologischeres Pflanzkonzept erarbeitet. Mit der mehrjährigen Staudenbepflanzung wird die herrschenden klimatischen Veränderungen von Hitze- und Nässeperioden berücksichtigt und vermindert dabei die aktive Bewässerung wesentlich. Durch die gleichzeitig verminderte Bodenbearbeitung bleiben Mikroorganismen erhalten, was die Lebensräume für die unentbehrlichen Insekten und Kleinsttiere stark verbessert.

Die Friedhofgärtner beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Bepflanzungsarten.

Urnengemeinschaftsgrab, Baumgrab und Urnengedenkstein

Bei diesen Grabarten gibt es keine Bepflanzung. Sie haben jedoch die Möglichkeit frische Schnittblumen in Steckvasen auf das Grab zu stellen.

Blumentöpfe, Kunstblumen, Kerzen, Windspiele usw. sind gemäss Bestattungsverordnung der Stadt Kloten, nicht gestattet und werden vom Friedhofspersonal entfernt.

Gebühren

Durch Bezahlung einer Grabpauschale - ausgenommen Familiengräber - wird die Bepflanzung für 20 Jahre gewährleistet.

Die Bepflanzung und Unterhalt von Familiengräber werden jährlich verrechnet, da die Form und Grösse mit den Hinterbliebenen individuell besprochen wird.

Die Pauschalen für die entsprechenden Grabarten finden Sie in der Todesfall - Wegleitung für Angehörige oder in der Gebührenverordnung.

 

Grabmäler

Ein Grabmal ist ein Erinnerungszeichen an einen verstorbenen Menschen und zeigt, wo dieser bestattet ist.

Auf Erdbestattungsgräbern können Grabmäler – ausgenommen Grabkreuze - in der Regel 12 Monate nach der Bestattung gesetzt werden. Bei Urnengräbern entfällt diese Wartezeit.

Um ein Grabmal zu errichten, braucht es eine Bewilligung. Dazu können Sie beim Bestattungsamt Kloten das Grabmalgesuch einreichen.

Der Gestaltungsspielraum für Grabmäler ist in den Grabmalrichtlinien beschrieben.

 

Ruhefrist und Grabräumungen

Ein Grab bleibt nach der ersten Beisetzung mindestens 20 Jahre lang bestehen. Familiengräber haben eine Ruhefrist von 50 Jahren. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Gräber durch die Stadt Kloten aufgehoben. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich.

Die Grabräumungen werden im amtlichen Publikationsorgan und in den Schaukästen bekannt gegeben. Soweit die aktuellen Adressen von Angehörigen bekannt ist, werden diese zudem schriftlich benachrichtigt. Bitte geben Sie allfällige Adressänderungen laufend dem Bestattungsamt Kloten bekannt.

Es wird eine Frist von zwei Monaten zur Entfernung der Grabmäler und der persönlichen Gegenstände eingeräumt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird über Zurückgelassenes verfügt, unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht.

Zugehörige Objekte