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Erneuerungswahlen 2026

Gestützt auf §44 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) finden 2026 turnusgemäss die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Wahlen (inkl. ein allfälliger zweiter Wahlgang) müssen zwischen Januar und Juni stattfinden. Gemäss §57 und §58 GPR obliegt die Festsetzung der Wahltermine dem Stadtrat als wahlleitende Behörde. 

Gewählt werden:

  • Gemeinderat
  • Stadtrat und Stadtpräsidium
  • Schulpflege
  • Sozialkommission
  • Bürgerrechtskommission
  • Reformierte Kirchenpflege

Der erste Wahlgang wurde auf Sonntag, 12. April 2026 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. 

Falls der Notar nicht in Stiller Wahl gewählt wird, muss dieser auch gewählt werden. Diese Wahl wird von der Gemeinde Bassersdorf organisiert. Als Wahltermin wurde der 8. März 2026 festgesetzt. 

Um sich für die Wahl in eine Gemeindebehörde aufstellen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schweizer Bürgerrecht
  • Vollendetes 18. Altersjahr
  • Keine umfassende Beistandschaft wegen dauernder Urteilsfähigkeit / kein validierter Vorsorgeauftrag (Art. 2 BPR)
  • Wohnsitz in der Stadt Kloten (§ 23 Abs. 2 GPR und Art. 4 Abs. 2 GO)

 

Kandidatur für den Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Legislative und das politische Kontrollorgan mit der Oberaufsicht der Stadt. Der Gemeinderat besteht aus 32 Mitgliedern. Er regelt seine Organisation im Geschäftsreglement

Alle Parteien und Gruppierungen, welche an der Sitzverteilung des Parlaments teilnehmen möchten, müssen ihre Kandidierenden mit dem offiziellen Wahlvorschlagsformular melden.

Die definitiven Wahlvorschläge werden als Listen bezeichnet. Listen, die in der laufenden Amtsdauer im Rat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl erhaltenen Parteistimmen. Den übrigen Listen wird durch einen Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. 

Listennummern

Schweizerische Volkspartei, SVP 01
Sozialdemokratische Partei, SP 02
FDP. Die Liberalen - Freisinnig-Demokratische Partei 03
EVP-Evangelische Volkspartei 04
Grüne-Grüne Partei 05
glp-Grünliberale Partei 06
Die Mitte 07

Wahlvorschläge für den Gemeinderat

  • Die Formulare müssen vollständig und bevorzugt elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden. 
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Montag, 19. Januar 2026, 16.30 Uhr, bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich. 
  • Wahlvorschlagsformular neue Parteien und Gruppierungen
  • Wahlvorschlagsformular bisherig Parteien und Gruppierungen

 

Kandidatur Stadtrat und Stadtpräsidium

Der Stadtrat ist die Exekutive der Stadt Kloten und besteht aus 7 Mitgliedern. Er regelt seine Organisation im Organisationsreglement des Stadtrates.

Wer für den Stadtrat kandidieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden. Eine Kandidatur für das Stadtpräsidium ist nur möglich, wenn man auch für den Stadtrat kandidiert. 

Wahlvorschläge für den Stadtrat und das Stadtpräsidium

  • Die Formulare müssen vollständig und vorzugsweise elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden. 
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Dienstag, 25. November 2025, 16.30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich. 
  • Wahlvorschlagsformular Stadtrat

 

Kandidatur Schulpflege

Die Schulpflege ist eine an der Urne zu wählende Behörde in der Stadt Kloten. Die Schulpflege besteht aus 6 Mitgliedern zuzüglich des vom Stadtrat abgeordneten Stadtratsmitglied. Den Vorsitz der Schulpflege führt das vom Stadtrat abgeordnete Mitglied des Stadtrats. Die Organisation ist im Organisationsreglement der Schulpflege geregelt.

Wer für die Schulpflege kandidieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden.

Wahlvorschläge für die Schulpflege

  • Die Formulare müssen vollständig und vorzugsweise elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden.
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Dienstag, 25. November 2025, 16.30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich. 
  • Wahlvorschlagsformular Schulpflege

 

Kandidatur Sozialkommission

Die Sozialkommission ist eine vorberatende Kommission und unterstützt den Stadtrat bei der strategischen Ausrichtung in der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe. Die Sozialkommission besteht aus 4 Mitgliedern, zuzüglich des vom Stadtrat abgeordneten Stadtratsmitglied. Die Organisation regelt das Organisationsreglement Sozialkommission.

Wer für die Sozialkommission kandieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden. 

Wahlvorschläge für die Sozialkommission

  • Die Formulare müssen vollständig und vorzugsweise elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden. 
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Dienstag, 25. November 2025, 16.30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich.
  • Wahlvorschlagsformular Sozialkommission

 

Kandidatur Bürgerrechtskommission

Die Bürgerrechtskommission ist eine vorberatende Kommission und unterstützt den Stadtrat bei der Prüfung und Erteilung des Bürgerrechts. Sie bereitet Einbürgerungsentscheide des ordentlichen Verfahrens für den Stadtrat vor. Die Bürgerrechtskommission besteht aus 6 Mitgliedern, zuzüglich des vom Stadtrat abgeordneten Stadtratsmitglied. Die Organisation ist im Organisationsreglement Bürgerrechtskommission geregelt.

Wer für die Bürgerrechtskommission kandidieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden.

Wahlvorschläge für die Bürgerrechtskommission

  • Die Formulare müssen vollständig und vorzugsweise elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden.
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Dienstag, 25. November 2025, 16.30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich. 
  • Wahlvorschlagsformular Bürgerrechtskommission

 

Kandidatur reformierte Kirchenpflege Kloten

Die Kirchenpflege berät, entscheidet und vollzieht die ihr übertragenen Geschäfte der Kirchgemeinde. Sie führt die Verwaltung der Kirchgemeinde und nimmt die Aufsicht wahr. Die Kirchenpflege besteht aus 5 Mitgliedern. Die Geschäftsordnung regelt die Rahmenbedingungen der Kirchenpflege.

Wer für die reformierte Kirchenpflege Kloten kandieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden.

Wahlvorschläge für die reformierte Kirchenpflege Kloten

  • Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört.
  • Die Formulare müssen vollständig und vorzugsweise elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden.
  • Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Dienstag, 25. November 2025, 16.30 Uhr bei der Stadt Kloten, Wahlen + Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, eingetroffen sein. 
  • Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist während den offiziellen Öffnungszeiten beim Infoschalter möglich. 
  • Wahlvorschlagsformular Kirchenpflege

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