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Wichtig: E-Mails sind grundsätzlich nicht geeignet für besonders vertrauliche Informationen (z.B. zu Ihrer Gesundheit, zu Sozialleistungen oder sonstigen schützenswerten Personendaten).
Informationen zur sicheren Kommunikation mit der Stadt Kloten finden Sie hier.

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Persönliche Ausweise (ID, Pass, Ausländerausweis)

Sie finden hier Informationen und Formulare, um eine ID, einen Pass oder einen Ausländerausweis zu bestellen.

Kontakt

Stadt Kloten
Einwohnerkontrolle
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 10
einwohnerkontrolle@kloten.ch

Ausländerausweise

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werde…

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung L

 

Für die Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung L sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt inkl. Arbeitgeberbestätigung (Seite 2 berufliche Situation)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kinder  CHF 37.--  CHF 89.--
Erwachsene  CHF 72.--  CHF 124.--

 

Verlängerung Aufenthaltsbewilligung B

 

Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt inkl. Arbeitgeberbestätigung (Seite 2 berufliche Situation)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 37.--  CHF 89.--
Erwachsene  CHF 72.--  CHF 124.--

 

Verlängerung Niederlassungsbewilligung C

 

Für die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung C sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original

Die Verlängerungsgebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 37.--  CHF 79.--
Erwachsene  CHF 97.--  CHF 114.--

 

Verlust des Ausländerausweises (Duplikat)

 

Für die Ausstellung eines Duplikats nach Verlust oder Diebstahl, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte im Original
  • Verlustanzeige der Schweizer Polizei

Die Gebühren müssen anlässlich der persönlichen Vorsprache im Vorinkasso bezahlt werden.

Gebühren:

  EU/EFTA Drittstaat
Kind  CHF 37.--  CHF 89.--
Erwachsene  CHF 72.--  CHF 89.--

 

Antrag auf die Niederlassungsbewilligung C

 

Die Umwandlung in die Niederlassungsbewilligung kann anlässlich der Verlängerung beantragt werden und wird anschliessend vom Migrationsamt überprüft.
Weitere Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie auf der Website des MigrationsamtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder telefonisch unter 043 259 88 00.

 

 

Identitätskarte

Der Bund führt per 1. November 2026 zusätzlich zur heutigen Identitätskarte ohne Chip eine biometrische Identitätskarte mit Chip ein. Bis zum 1. November 2026 können Sie wie bisher di…

Der Bund führt per 1. November 2026 zusätzlich zur heutigen Identitätskarte ohne Chip eine biometrische Identitätskarte mit Chip ein.

Bis zum 1. November 2026 können Sie wie bisher die IDK ohne Chip bei uns in der Einwohnerkontrolle Kloten bestellen.

Ab dem 2. November 2026 stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl:

Die IDK ohne Chip, sowie die neue biometrische IDK mit Chip.

Wichtig: Es ist nicht obligatorisch eine biometrische IDK mit Chip zu besitzen.

 

 

Identitätskarte ohne Chip

Eine neue Identitätskarte ohne Chip müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragen. Minderjährige Kinder müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ebenfalls persönlich vorsprechen.

Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzubringen:

  • Passfoto (ab Geburt nötig), kann auf Wunsch auch direkt bei der Einwohnerkontrolle gemacht werden
  • alte Identitätskarte
  • bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Kantonspolizei


Mitgebrachte Fotos müssen den Anforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Eine detaillierte Übersicht der Anforderungen finden Sie hier. 

Ausstellungsfrist:
Die Produktion der neuen Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeitstage.

Gültigkeit:
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre): 5 Jahre

Gebühren:
Fr. 70.- für Erwachsene
Fr. 35.- für Kinder/Jugendliche

 

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November können Sie auch eine biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Diese können Sie nicht wie bisher bei uns in der Einwohnerkontrolle beantragen. Dafür ist eine Vorsprache im kantonalen Passbüro notwendig.

Was ist eine biometrische Identitätskarte?

Die neue biometrische Identitätskarte verfügt über einen integrierten Chip. Darauf werden persönliche Merkmale gespeichert. Dazu gehören das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Diese werden beim kantonalen Passbüro erfasst.

Wenn Sie zusätzlich zur Identitätskarte auch einen Reisepass benötigen, können Sie das Kombiangebot ebenfalls im kantonalen Passbüro lösen. Alle Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument oder auf der Website Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Reisen in der EU

Eine Pflicht zur biometrischen Identitätskarte für Reisen in die EU besteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die entsprechende Regelung ist Teil des angepassten Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen ist derzeit noch nicht in Kraft.

Erst ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA müssen neu ausgestellte Identitätskarten für Reisen in die EU mit einem Chip ausgestattet sein.

Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und können weiterhin für Reisen in die EU verwendet werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie regelmässig mit Ihrer Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund bereits heute die Variante mit Chip. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Schweizer Pass

  Pass und Kombi Den Antrag und die damit verbundene Vereinbarung eines Termins zur persönlichen Vorsprache wickeln Sie am einfachsten onlineExterner Link wird in einem neuen Fe…

 

Pass und Kombi


Den Antrag und die damit verbundene Vereinbarung eines Termins zur persönlichen Vorsprache wickeln Sie am einfachsten onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ab.

Zur Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) bringen Sie vorhandene, abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle). Neu eingebürgerte Personen weisen sich mit ihrem ausländischen Reisepass aus. Bei Neugeborenen ist das Original des Geburtsscheins oder des Familienbüchleins mitzunehmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht von den Eltern begleitet werden, benötigen deren schriftliche Zustimmung.

 

Notpass


Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro (oder der Notpassstelle am Flughafen) vorsprechen. Ein noch gültiger oder abgelaufener Pass ist zur Entwertung mitzubringen. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen.

 

 

Ausweisart Gültigkeit Preise in Fr. (inkl. Porto)
Pass Erwachsene 10 Jahre 145.00
Pass Kinder (0-18 Jahre) 5 Jahre 65.00
Kombi (Pass + IDK) Erwachsene 10 Jahre 158.00
Kombi (Pass + IDK) Kinder (0-18 Jahre) 5 Jahre 78.00
Identitätskarte Erwachsene 10 Jahre 70.00
Identitätskarte Kinder (0-18 Jahre) 5 Jahre 35.00
Notpass (Kein Porto) 12 Monate/1 Reise

100.00

Notpass am Flughafen (kein Porto) 12 Monate/1 Reise

150.00


Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie OnlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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