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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 19.00 Uhr
  • Freitag
    07.15 – 13.30 Uhr

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Webseite des statistischen Amts des Kantons Zürich und auf der Webseite des Bundes.

Urne Öffnungszeiten

Urne beim Stadthaus:  Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe am Samstag wurde aufgehoben.

 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis besitzt, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann beim Info-Schalter der Stadtverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis
Alle Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Stadthaus abgeben.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag) oder es während der Öffnungszeiten im Stadthaus abgeben (bis spätestens Freitag, 13.30 Uhr, vor dem Abstimmungssonntag) oder es beim Stadthaus in den Briefkasten werfen (bis spätestens Sonntag, 10.00 Uhr, am Abstimmungssonntag).


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.
  • das Stimmzettel-Kuvert mit Kennzeichen versehen ist.