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Meldepflicht für Hunde

30. Januar 2025
Hunde müssen drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies erfolgt durch einen Tierarzt, welcher den Hund in der Datenbank AMICUS erfasst.

An-/Abmeldung

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde bei der Sicherheitsabteilung Kloten innerhalb von 10 Tagen anzumelden. Sämtliche Meldungen können sie online erledigen. Vor der Anmeldung auf der Stadt-verwaltung muss die Registrierung bei der AMICUS AG über den Tierarzt (1. Registrierung oder Importhunde) erfolgen. Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die AMICUS Halter-ID. Diese kann vorgängig bei der Sicherheitsabteilung beantragt werden, wenn man nicht im Besitz einer solchen ist. Nach der Registrierung beim Tierarzt erfolgt die Anmeldung innerhalb der obengenannten Frist.

Mutation

Allfällige Mutationen über den Tierhalter- und/oder den Hund wie Namens- und Adressänderungen, Halter-wechsel oder Todesfälle sind ebenfalls innert 10 Tagen unter www.kloten.ch/tiere mitzuteilen. Mutationen inkl. Todesfälle der Hunde sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden.

Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig beim Veterinäramt des Kantons Zürich unter www.zh.ch/hunde.

Gebühren

Der Stadtrat hat die Hundesteuer auf 200 Franken festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Hundehalters einbezahlt werden. Die Sicherheitsabteilung wird die Rechnung anfangs Februar 2025 verschicken.

Hundekurse / Diverses

Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört, hat innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachzuweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen über die Kurse finden sie unter www.zh.ch/hunde oder unter www.kloten.ch/tiere. Jeder Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken.

Kommende Änderungen im Laufe des Jahres 2025

Voraussichtlich am 1. Juni 2025 tritt die revidierte Hundeverordnung in Kraft. Wir werden alle Hundehalter über die Neuerungen informieren.

Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen bei der Sicherheitsabteilung Kloten angemeldet werden. (Bild: Condoleeza)
Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen bei der Sicherheitsabteilung Kloten angemeldet werden. (Bild: Condoleeza)