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Kontakt

Wichtig: E-Mails sind grundsätzlich nicht geeignet für besonders vertrauliche Informationen (z.B. zu Ihrer Gesundheit, zu Sozialleistungen oder sonstigen schützenswerten Personendaten).
Informationen zur sicheren Kommunikation mit der Stadt Kloten finden Sie hier.

Stadt Kloten
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8302 Kloten

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Inhalt

Hunderegistrierung

Allgemeines

Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Vor der Anmeldung bei der Stadt Kloten erfolgt die Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS durch den Tierarzt (Erstregistrierung oder Importhunde).

Für die Erstkennzeichnung benötigt der Tierarzt zwingend die Halter-ID. Diese kann vorgängig bei der Abteilung Sicherheit der Stadt Kloten beantragt werden.

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Million verfügen.

 

Anmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund innert 10 Tagen, spätestens jedoch sobald der Hund älter als 3 Monate ist, bei der Abteilung Sicherheit anmelden.

Die Anmeldung erfolgt online. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ausgefülltes Online-Formular
  • Impfbüchlein oder Hundepass mit aktuellen Angaben zu Halterin/Halter und Hund

Die Unterlagen können im PDF-Format hochgeladen werden.

 

Abmeldung Hund

Die Abmeldung eines Hundes (z. B. bei Wegzug, Tod oder Abgabe) muss innert 10 Tagen erfolgen und kann ebenfalls online vorgenommen werden.

 

Mutationen

Änderungen sind der Abteilung Sicherheit innert 10 Tagen mitzuteilen:

  • Namens- und Adressänderungen der Halterin oder des Halters

Folgende Mutationen sind zusätzlich direkt in AMICUS zu melden:

  • Halterwechsel (Weitergabe oder Übernahme)
  • Tod des Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland

 

Hundesteuer

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt.

Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 200.–.

 

Wichtige Information: Umstellung auf die digitale ePetCard ab Januar 2026

Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard schweizweit abgeschafft und durch die digitale ePetCard ersetzt.

Die Registrierungspflicht in AMICUS bleibt unverändert bestehen.

Was ändert sich?

  • Die physische PetCard wird nicht mehr ausgestellt.
  • Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten kostenlosen digitalen Zugriff auf die ePetCard:
    • über das persönliche AMICUS-Konto
    • oder über die kostenlose App animundo
  • Die ePetCard ermöglicht jederzeit den digitalen Zugriff auf die Hundedaten.

Ich werde neu Hundehalterin oder Hundehalter

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Abteilung Sicherheit der Stadt Kloten melden. Die Personalien werden in AMICUS erfasst. Die Zugangsdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail.

  • Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate durch den Tierarzt gechippt werden.
  • Importhunde müssen innert 10 Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt kontrolliert werden.
  • In beiden Fällen erfolgt die Registrierung des Hundes in AMICUS durch den Tierarzt.

Ich bin bereits Hundehalterin oder Hundehalter

Bestehende Hunde können weiterhin über www.amicus.ch  verwaltet werden. Alternativ kann die kostenlose App animundo genutzt werden.

Nach der Verknüpfung des AMICUS-Kontos mit animundo können:

  • registrierte Hunde eingesehen werden
  • Halterwechsel, Tod und Vermisstmeldungen erfasst werden
  • die digitale ePetCard angezeigt werden

Eine Nachbestellung der physischen PetCard ist ab 2026 nicht mehr möglich.

Zuständige Stelle

Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten

Für Änderungen an Hundedaten wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

 

Weiterführende Informationen

Zugehörige Objekte

Name
Flyer für Hundebesitzer (PDF, 281.26 kB) Download 0 Flyer für Hundebesitzer