Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Steueramt:
Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland im Steueramt persönlich vorbei und bringen Sie die ausgefüllte Checkliste mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen mit.
(siehe unten unter "Dokumente": Information/Checkliste Auslandwegzug)
Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein:
- Vollständig ausgefüllte Steuererklärungen aller Jahre bis zum Wegzug
- Die Steuern müssen vollständig bezahlt sein (oder Depotleistung)
- Vollmacht für einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz
Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter gemeldet werden und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis
Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen dazu finden Sie hier
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Steueramt:
Email steueramt@kloten.ch
Tel. 044 815 12 20
Einwohnerkontrolle:
Email einwohnerkontrolle@kloten.ch
Tel. 044 815 12 10