Diana Dianz (Grüne) und Mitunterzeichnende haben am 18.03.2026 das folgende Postulat eingereicht:
Antrag:
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen zu treffen sind, um eine verbindliche Vollzugspraxis für Entsorgungskonzepte bei Veranstaltungen wieder einzuführen. Diese soll Veranstalter verpflichten, durch den Einsatz von Mehrweggebinden zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Schonung von Ressourcen beizutragen. Ausnahmen sollen nur in klar definierten und eng begrenzten Fällen gewährt werden können.
Begründung:
Mit dem Stadtratsbeschluss 262-2022vom 25. Oktober 2022 hat der Stadtrat eine Vollzugspraxis zur Verwendung von Mehrweggebinden an Veranstaltungen erlassen. Diese Vollzugspraxis konkretisiert die Regeln zur Abfallvermeidung aus der Klotener Abfallverordnung. Durch diese zeitgemässe und sinnvolle Handhabung der Bewilligungen für Veranstaltungen haben in den nachfolgenden Jahren alle Veranstaltungen, welche über 1000 Besucher erwartet haben, die Pflicht gehabt, zur Vermeidung von Abfällen und Ressourcenverschwendung, Speisen und Getränke in Mehrweggebinden anzubieten.
Leider hat der Stadtrat im Juni 2024 diese gelungene Vollzugspraxis mit Stadtratsbeschluss 154-2024 in dem Sinne angepasst, dass die Verwendung von Mehrweggebinden nur noch Pflicht ist, wenn diese zumutbar und verhältnismässig ist. Was dabei die Definition von 'zumutbar' und 'verhältnismässig' ist, hat man in dem Beschluss nicht festgehalten. Somit wird die Mehrwegpflicht für Veranstaltungen in der Praxis nicht mehr angewendet.
Das hat dazu geführt, dass beispielsweise an den Spielen des EHC Kloten wieder enorme Mengen an Abfällen produziert werden. Die Auswirkungen waren auch im Budget 2026 der Stadt Kloten sichtbar, in dem man für die Swiss Arena eine grosse Summe für die Anschaffung von neuen Abfallbehältern budgetiert hatte, weil man ansonsten den grossen Mengen von Abfällen nicht mehr nachkommen würde.
Wir danken dem Stadtrat für die Bearbeitung des Postulats.