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AGL-Gemeinden bilden Allianz für eine Lösung im Fluglärmstreit

7. Dezember 2012
21 vom Fluglärm stark betroffene Gemeinden haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen. Erreichen wollen sie eine faire Fluglärmverteilung ohne Pistenverlängerung am Flughafen Zürich.
Die Abgrenzungslinie (AGL) ist ein neues raumplanerisches Instrument, welches im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und im Kantonalen Richtplan des Kantons Zürich vorgesehen ist. Die AGL hat zum Ziel, die zulässigen Lärmimmissionen langfristig festzulegen. Zu diesem Zweck umfasst die AGL die Gebiete mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW der Empfindlichkeitsstufe II) aller im SIL vorgesehenen Betriebsvarianten.

Kurzum, es handelt sich um diejenigen Gebiete, welche langfristig erheblich und sehr direkt mit Fluglärm belastet sind. Diese Gemeinden und Städte leben seit Jahren mit dem Fluglärm, sind sich aber auch der grossen wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens bewusst.

Die AGL-Gemeinden sind rund um den Flughafen verteilt. Naturgemäss haben sie deshalb betreffend Flugregime unterschiedliche Bedürfnisse und Positionen. Trotz dieser unterschiedlichen Interessenlagen haben sich die AGL-Gemeinden in der Vergangenheit bereits einige Male erfolgreich zu einer Allianz zusammengeschlossen.

Nun haben die betroffenen Gemeinden eine gemeinsame Haltung in Bezug auf die Auswirkungen des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland entwickelt, welche nicht von eindimensionalem Denken, sondern von einer konstruktiven Haltung geprägt ist.

21 AGL-Gemeinden aus dem Westen, Norden und Osten, welche zusammen über 130‘000 Einwohner/-innen repräsentieren, haben sich nun mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundesrätin Doris Leuthard und den Regierungsrat des Kantons Zürich gewandt.

Die „AGL-Gemeinden“ vertreten dabei folgende drei Hauptforderungen:

1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil
  • damit die Akzeptanz in den tatsächlich betroffenen Gemeinden und Städten verbessert und eine minimale Wohnqualität trotz der unvermeidlichen Mehrbelastungen in allen Teilen der Flughafenregion erhalten werden kann;
  • dies den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates zur Flughafenpolitik vom 23. August 2000 und dem breit abgestützten Schlussbericht des Runden Tisches Flughafen Zürich vom 29. Januar 2002 entspricht;
  • es nicht hinnehmbar ist, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird.

2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil

  • die reale Entwicklung der Flugbewegungszahlen (nicht zu verwechseln mit der Anzahl Personentransporte) keinen Ausbaubedarf erkennen lässt;
  • die notwendige Kapazitätserhöhung in den Bewegungsspitzen des Flughafens mittels betrieblicher Massnahmen und Optimierungen („Straight-out-16“, Schnellabrollwege, etc.) erreicht werden kann;
  • der zur Diskussion stehende Staatsvertrag keinen Pistenausbau verlangt.

3. Die hauptbetroffenen „AGL-Gemeinden“ sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil

  • nur sie umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm erleiden und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind;
  • der hauptbetroffenen Bevölkerung gebührend Gehör zugestanden werden muss und nicht nur den entfernter liegenden Regionen und Kantonen.
Die AGL-Gemeinden sind davon überzeugt, dass nur zusammen mit den hauptbetroffenen Flughafengemeinden eine für alle Beteiligten sinnvolle, faire und umsetzbare Lösung in der Frage der Fluglärmverteilung gefunden werden kann – auch für die Flughafen Zürich AG und für die internationale Anbindung unseres Landes im Luftverkehr. Der Zusammenschluss der „AGL-Gemeinden“ zeigt, dass von mehr Kompromissbereitschaft und einer Abkehr von einseitiger Interessendurchsetzung ausgegangen werden darf. Die AGL-Gemeinden wollen für die Entscheidungsträger ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner sein und sich aktiv und zum Wohle der Flughafenregion in die laufenden Prozesse einbringen.

Die „AGL-Gemeinden“

Bachenbülach, Bachs, Bassersdorf, Buchs, Bülach, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Kloten, Kyburg,
Niederhasli, Niederglatt, Lindau, Neerach, Nürensdorf, Oberglatt, Regensdorf, Rümlang, Stadel,
Steinmaur und Winkel

Zugehörige Objekte

Name
Praesentation_Pressekonferenz.pdf Download 0 Praesentation_Pressekonferenz.pdf
Plan_AGL_Gemeinden.pdf Download 1 Plan_AGL_Gemeinden.pdf