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Dauernde Verkehrsanordnung 344 Lufingerstrasse, Kloten

3. Februar 2025
Meldungsnummer: VE-ZH06-0000001044

Verkehrsanordnung:
Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der Stadt Kloten hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Lufingerstrasse. Infolge Unfallhäufigkeit ist in Fahrtrichtung Kloten gesehen das Abbiegen nach links in die Buehalmstrasse und in Fahrtrichtung Lufingen gesehen das Abbiegen nach links in den Rastplatz verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 03.03.2025
Da Ablaufdatum auf einen Sonntag fällt wurde Frist um 1 Tag verlängert.

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Disclaimer: Fehler und Unvollständigkeiten in dieser Publikation bleiben vorbehalten, nur die Publikation im E-Amtsblatt ist rechtsverbindlich.