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Inhalt

Flughafen Zürich: Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft

12. Juni 2025

Gesuchstellerin:

Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Umbau und Sanierung des Zentrums für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) mit den Elementen:

  • Sanierung der bestehenden Gebäude inkl. Umnutzung zum reinen Administrationshaftzentrum;
  • Neubau Treppenturm mit Lift zwischen den bestehenden Häusern 1 und 2;
  • Anbau eines Polizeigebäudes;
  • Ersatzneubau des Nebengebäudes;
  • Installation einer PV-Anlage auf dem Dach.

Standort:

Flughafengebiet, an der Rohrstrasse, Grundstück Kat.-Nr. 5952 (Kloten).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 13. Juni bis und mit dem 14. Juli 2025 an folgenden Stellen zu den or­dentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Abteilung Baupolizei, 7. Stock, Kirch­gasse 7, 8302 Kloten.

Aufgrund der sensiblen Nutzung des Gebäudes werden keine detaillierten Pläne des Innenausbaus aufgelegt.

Das Vorhaben wird ausgesteckt.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise:

  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
  • Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

12. Juni 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität, Kanton Zürich