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Inhalt

Aufhebung Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d. PBG Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag; Kirchgasse 24 (Inventarblatt H8), Kloten

12. Juni 2026
Der Stadtrat hat am 5. Mai 2026 (Beschluss: 115-2026) beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche, genehmigte Vertrag vom 16. September 2025; Beschluss 283-2025 zwischen der Grundeigentümerschaft: Bruno Köppel, Dorfstrasse 7, 8483 Kollbrunn; Rudolf Köppel, Seewaldstrasse 1, 7050 Arosa; Walter Köppel, Alteinstrasse 26, 7050 Arosa und der Stadt Kloten betreffend Denkmalschutz bei der Liegenschaft Kirchgassse 24 (Inventarblatt H8), Assek.-Nr. 187 auf Kat.-Nr. 115, wird aufgehoben.

Der vollständige Beschluss liegt während 30 Tagen, vom Tage der Ausschreibung an gerechnet, am Infoschalter im Erdgeschoss des Stadthauses Kloten, Kirchgasse 7, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der Fristverlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Formelle und materielle Entscheide der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig. Die Kosten hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen.

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Rechtlicher Hinweis:
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ablauf der Publikationsfrist: 13.07.2026