Kopfzeile

close

Kontakt

Wichtig: E-Mails sind grundsätzlich nicht geeignet für besonders vertrauliche Informationen (z.B. zu Ihrer Gesundheit, zu Sozialleistungen oder sonstigen schützenswerten Personendaten).
Informationen zur sicheren Kommunikation mit der Stadt Kloten finden Sie hier.

Stadt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Freizeit + Sport
Schluefweg 10
8302 Kloten

Öffnungszeiten: www.schluefweg.ch
Anfahrtsweg/Map

Schule Kloten

Pflegezentrum im Spitz
Schulstrasse 22

Spitex Stadt Kloten
Dorfstrasse 56

Stadtpolizei
Lindenstrasse 31

Sicherheit
Dorfstrasse 58

Inhalt

Flughafen Zürich: Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt «Erstellung von vier Schachtbauwerken und Verbindungsleitungen für die Nutzung eines Aquiferspeichers»

30. September 2026

Gesuchstellerin:
lughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:
Im Zusammenhang mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien soll ein saisonaler Aquiferspeicher zur Speicherung von Wärme- und Kälteenergie realisiert werden. Zu diesem Zweck sollen vier unterirdische Brunnenbauwerke und eine Anergieleitung erstellt werden. In den Brunnenbauwerken befinden sich die für den Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen.
Alles im Flughafenareal, Parzelle-Nr. 3139.15, in der Umgebung der Frachthalle Ost, Gemeinde Kloten.

Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestim­mungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich sowie die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 1. bis zum 30. Oktober 2026 bei der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten

Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. publiziert.
Es handelt sich um unterirdische Bauwerke im Flughafenareal. Es erfolgt keine Aussteckung im Gelände.

Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrens­gesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise:
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

 

30. September 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität