Gesuchstellerin:
lughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand:
Im Zusammenhang mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien soll ein saisonaler Aquiferspeicher zur Speicherung von Wärme- und Kälteenergie realisiert werden. Zu diesem Zweck sollen vier unterirdische Brunnenbauwerke und eine Anergieleitung erstellt werden. In den Brunnenbauwerken befinden sich die für den Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen.
Alles im Flughafenareal, Parzelle-Nr. 3139.15, in der Umgebung der Frachthalle Ost, Gemeinde Kloten.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 1. bis zum 30. Oktober 2026 bei der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. publiziert.
Es handelt sich um unterirdische Bauwerke im Flughafenareal. Es erfolgt keine Aussteckung im Gelände.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise:
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
30. September 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität