- GR-Beschluss 16-2026, Roman Walt (GLP), Postulat 2026-0512, "Neuausschreibung Konzessionen Energie- und Wasserversorgung" (IBK AG), Beantwortung und Abschreibung
Das Postulat wird abgeschrieben.
- GR-Beschluss 20-2026, Vorlage 2025-0103, Privater Gestaltungsplan Schaffhauserstrasse 115 - 121, Festsetzung
Der private Gestaltungsplan Schaffhauserstrasse 115 - 121 wird festgesetzt.
- GR-Beschluss 21-2026, Vorlage 2026-0131, Stadion Schluefweg, Zubau Kraftraum, Kreditgenehmigung Ausführungskredit
Der erforderliche Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 826‘000.00 (exkl. MwSt.) im Rechnungsjahr 2027 wird genehmigt.
- GR-Beschluss 22-2026, Vorlage 2026-0798, Klimastrategie der Stadt Kloten 2027-2030, Verpflichtungskredit
Der Verpflichtungskredit von Fr. 2'887'000.00 für den Massnahmenplan 2027–2030 zur Gesamtenergiestrategie für die Jahre 2027 bis 2030 wird genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss Nr. 17-2026 (Festsetzungsbeschluss) des Gemeinderats kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinderatssitzung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Der Beschluss Nr. 20-2026 untersteht gestützt auf Art. 8 der Gemeindeordnung (GO) dem fakultativen Referendum.
Der Beschluss Nr. 22-2026 untersteht gestützt auf Art. 16 der Gemeindeordnung (GO) dem fakultativen Referendum.
Gegen die Beschlüsse 21-2026 und 22-2026 kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann auf Voranmeldung unter Tel. 044 815 12 18 oder per Mail an gemeinderat@kloten.ch im Ratssekretariat eingesehen werden.