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Inhalt

Provisorischer Wahlvorschlag Erneuerungswahlen der Friedensrichterin / des Friedensrichters der Stadt Kloten für die Amtsdauer 2027 bis 2033

29. Oktober 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 3. September 2026 ist für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin / des Friedensrichters der Stadt Kloten innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

  • Hans-Peter Kasper, 1955, 8302 Kloten, Friedensrichter, bisher, SVP

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 5. November 2026, 16:30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Stadt Kloten, Wahlen und Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1] Poststempel gilt nicht).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Kloten hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen (§ 24 Abs. 1 VPR). Zudem kann der Name (Rufname) angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (§ 24 Abs. 2 VPR).

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Kloten, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können auf der Webseite der Stadt Kloten (Erneuerungswahlen 2027) heruntergeladen oder per E-Mail unter jasmine.schaerer@kloten.ch bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 26. November 2026 im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Kloten und auf der Webseite der Stadt Kloten amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 3. September 2026 am Sonntag, 28. Februar 2027 statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

29. Oktober 2026
Stadtrat Kloten

 

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