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Inhalt

Provisorischer Wahlvorschlag Erneuerungswahlen der reformierten Kirchenpflege Kirche An der Glatt für die Amtsdauer 2028 bis 2030

29. Oktober 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 3. September 2026 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der reformierten Kirchenpflege Kirche An der Glatt und für das Präsidium der Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglieder der reformierten Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsident/in):

Name, Vorname
(Rufname)
*

Geburts-jahr

Wohnort

Beruf

bisher/
neu

Partei

Gisel, Marcel Olof

1952

8302 Kloten

Elektronik Ing. FH

bisher

parteilos

Kissling Ventocilla, Esther

1955

8304 Wallisellen

Forstingenieurin ETH

bisher

parteilos

Mikula, Martin

1972

8302 Kloten

Ausbilder Tram

bisher

parteilos

Reinhard, Peter

1954

8302 Kloten

Geschäftsführer

bisher

parteilos

Rinderknecht, Rolf

1953

8304 Wallisellen

Stadtschreiber im Ruhestand

bisher

parteilos

Steinemann, Brigitta

1962

8152 Opfikon

HR-Verantwortliche

bisher

parteilos

Weber, Martin

1956

8304 Wallisellen

Fachmann Finanzwesen im Ruhestand

bisher

parteilos

             

 

Als Präsidentin bzw. Präsident der reformierten Kirchenpflege:

 

Name, Vorname
(Rufname)
*

Geburts-jahr

Wohnort

Beruf

bisher/
neu

Partei

Kissling Ventocilla, Esther

1955

8304 Wallisellen

Forstingenieurin ETH

bisher

parteilos

Reinhard, Peter

1954

8302 Kloten

Geschäftsführer

bisher

parteilos

             

 

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 5. November 2026, 16:30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Stadt Kloten, Wahlen und Abstimmungen, Kirchgasse 7, 8302 Kloten eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]; Poststempel gilt nicht).

Als Mitglied der reformierten Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als Präsidentin bzw. Präsident der reformierten Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Kirchenpflege wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen (§ 24 Abs. 1 VPR). Zudem kann der Name (Rufname) angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (§ 24 Abs. 2 VPR).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können auf der Webseite der Stadt Kloten (Erneuerungswahlen 2027) heruntergeladen oder per E-Mail unter jasmine.schaerer@kloten.ch bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 26. November 2026 im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Kloten und auf der Webseite der Stadt Kloten amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 3. September 2026 am Sonntag, 28. Februar 2027, statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, c/o Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

29. Oktober 2026
Stadtrat Kloten

 

Rechtlicher Hinweis

Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.