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Hunderegistrierung

Kontakt

Stadt Kloten
Einwohnerkontrolle
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 10
einwohnerkontrolle@kloten.ch

Hunderegistrierung

 

Allgemeines

Jeder Hund soll mit einem Chip versehen sein. Vor der Anmeldung auf der Gemeinde erfolgt die Registrierung bei der AMICUS AG über den Tierarzt (1. Registrierung oder Importhunde). Der Tierarzt verlangt für die Erstkennzeichnung in jedem Falle die Halter-ID, welche vorgängig bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden kann.

Jeder Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1 Million. 

 

Anmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen, , wenn sie älter als 3 Monate alt sind, bei der Einwohnerkontrolle Kloten anzumelden. Sämtliche Meldungen können Sie online erledigen.

Zur Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Online-Formular, sowie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Die erwähnten Dokumente können Sie als pdf-Format bei der Online-Anmeldung anhängen.

Die Hundesteuer wurde vom Stadtrat auf CHF. 200.- festgelegt.

 

Abmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Kloten abzumelden. Dies kann mit dem entsprechenden Online-Formular erledigt werden.

 

Mutationen

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Halterwechsel, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind zusätzlich der AMICUS direkt zu melden.

 

Hilfreiche Links/Gesetze

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis dahin bleiben die jetzigen Bestimmungen in Kraft.

Bei Importhunden greifen andere gesetzliche Grundlagen. Informieren Sie sich vorgängig auf der Website des Veterinäramt des Kantons Zürich.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde und für Hunde mit nicht nachweislich zwei kleinwüchsigen Elternteilen bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Bereits verfügte Kurse behalten Ihre Gültigkeit und Fristen. Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.codex-hund.ch.

 

Veterinäramt 

Informationen zum Zürcher Hundegesetz

Hundegesetz vom 14.04.2008

Hundeverordnung (HuV) vom 25.11.2009

Kurs-Guide

Allgemeine Informationen zum Hundewesen

Liste der bewilligten Hundeausbilder

 

Zugehörige Objekte