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Identitätskarte

Der Bund führt per 1. November 2026 zusätzlich zur heutigen Identitätskarte ohne Chip eine biometrische Identitätskarte mit Chip ein.

Bis zum 1. November 2026 können Sie wie bisher die IDK ohne Chip bei uns in der Einwohnerkontrolle Kloten bestellen.

Ab dem 2. November 2026 stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl:

Die IDK ohne Chip, sowie die neue biometrische IDK mit Chip.

Wichtig: Es ist nicht obligatorisch eine biometrische IDK mit Chip zu besitzen.

 

 

Identitätskarte ohne Chip

Eine neue Identitätskarte ohne Chip müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragen. Minderjährige Kinder müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ebenfalls persönlich vorsprechen.

Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzubringen:

  • Passfoto (ab Geburt nötig), kann auf Wunsch auch direkt bei der Einwohnerkontrolle gemacht werden
  • alte Identitätskarte
  • bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Kantonspolizei


Mitgebrachte Fotos müssen den Anforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Eine detaillierte Übersicht der Anforderungen finden Sie hier. 

Ausstellungsfrist:
Die Produktion der neuen Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeitstage.

Gültigkeit:
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre): 5 Jahre

Gebühren:
Fr. 70.- für Erwachsene
Fr. 35.- für Kinder/Jugendliche

 

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November können Sie auch eine biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Diese können Sie nicht wie bisher bei uns in der Einwohnerkontrolle beantragen. Dafür ist eine Vorsprache im kantonalen Passbüro notwendig.

Was ist eine biometrische Identitätskarte?

Die neue biometrische Identitätskarte verfügt über einen integrierten Chip. Darauf werden persönliche Merkmale gespeichert. Dazu gehören das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Diese werden beim kantonalen Passbüro erfasst.

Wenn Sie zusätzlich zur Identitätskarte auch einen Reisepass benötigen, können Sie das Kombiangebot ebenfalls im kantonalen Passbüro lösen. Alle Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument oder auf der Website Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Reisen in der EU

Eine Pflicht zur biometrischen Identitätskarte für Reisen in die EU besteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die entsprechende Regelung ist Teil des angepassten Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen ist derzeit noch nicht in Kraft.

Erst ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA müssen neu ausgestellte Identitätskarten für Reisen in die EU mit einem Chip ausgestattet sein.

Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und können weiterhin für Reisen in die EU verwendet werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie regelmässig mit Ihrer Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund bereits heute die Variante mit Chip. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Anforderungen Passfoto (PDF, 1.46 MB) Download 0 Merkblatt Anforderungen Passfoto
Merkblatt Bezug von Identitätskarte, Pass und Notpass (PDF, 112 kB) Download 1 Merkblatt Bezug von Identitätskarte, Pass und Notpass